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earlgrey

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21

Tuesday, 15. October 2013, 07:21

@Andreas ,da wir uns ja kennen,wirst Du nicht ernsthaft an Tricksen denken.Die erwähnte Kombi war SPÄTER nicht mehr eintragungs-
fähig,das Gutachten wurde geändert. Bei einem HU Termin mit dieser Kombi wurde auch länger diskutiert aber der Bestandsschutz
wurde anerkannt,es wurde auch nicht zur Rückrüstung geraten.
In M ist das Vorgehen der Ordnungshüter anscheinend kein Einzelfall.

Ansonsten bin ich ganz Deiner Meinung.

videoschrotti

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22

Tuesday, 15. October 2013, 07:36

Die Abgaswerte verändern sich nicht zum Schlechten. Bei den Tests besteht mein SB immer mit Bestwerten.
Auch mein Versicherungsagent hat mit der Softwareoptimierung kein Problem. Der VR6 ist ja kein Turbomotor, wo durch simples Hochsetzen des Ladedrucks und der Einspritzmenge eine deutliche Leistungssteigerung möglich ist. Solange der Ansaug- und Abgasweg nicht verändert wird, ist hier nichts einzutragen, da nicht nachweisbar. Ich erinnere mich an die Zeit der "Reparaturversuche" bei Audi, wo man durch mehrmalige Änderung der DSG Software versucht hat, dem unvermeidlichen Austausch des Getriebes zu entkommen. Da hat auch niemand jedesmal eine Neuabnahme beim TÜV machen lassen.
Wie von Earl schon geschrieben: Wer mit seinem Wagen im original Zustand zufrieden ist, soll es einfach dabei belassen.
Und @Wilde 13: Wo sind denn die ganzen TÜV ler und Exekutivbeamten, wenn der alte, gechipte Diesel mit einer riesen schwarzen Abgasfahne die Sonne verdunkelt? Da brauchts kein Messgerät und keinen Softwareingenieur....
Schicksal ist die Zukunft, an deren Gestaltung man nicht hart genug gearbeitet hat

Paramedic_LU

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23

Tuesday, 15. October 2013, 07:47

Ich finde man sollte jetzt hier nicht in wildes Für- und Wieder verfallen.

Wir haben mit unseren Begründungen schon recht. Von Fahrerseite aus gesehen.
Wilde13 will uns das NWT mit Sicherheit auch nicht schlecht machen, er schreibt ja nur was von Gesetzesseite her aufwiegt.
Und da haben wir in Deutschland mal leider, wie auch in der Justiz, völlig unverständliche Regelungen und Vorschriften haben, bleibt alles eine Grauzone, bis es halt ein offizielles Eintragungsgutachten von Herstellerseite geben wird. Oder aber einzelne Versicherungen handeln das individueller.

In den USA ist das ganze noch etwas anders.
Dort hat zum Beispiel BMW, wie VW hier bei den ganz neuen STG, die STG so stark verschlüsselt, dass die Tuner keinen Zugriff darauf hatten. BMW argumentierte aus Copyright-Gründen. Die Software sei von BMW und damit ihr Eigentum, und das darf nicht verändert werden. Dann gab es erste Aufruhr in den Foren und es folgten erste Klagen vor den US-Gerichten, welche BMW verdonnerte die STG in USA zu öffnen, da der Käufer mit Kauf alles am Auto in sein Besitztum erwirbt. Inklusive diverser Softwares.
Zudem die Software gar nicht von BMW stammt, sondern größtenteils vom STG Hersteller wie z Bsp Bosch.
Die Folge: Etliche deutsche kauften zuvor STG in USA

Also das Thema STG, Software, Versicherung, Zulassung ist ein echt riesiges unkontrolliertes Gebiet, da es überall anders gehandelt wird.
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earlgrey

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24

Tuesday, 15. October 2013, 07:49

Ist ganz meine Meinung,aber trotzdem bin ich @ w13 dankbar,wenn mal wieder auf Grundsätzlichkeiten hingewiesen wird,auch wenn
vieles nur Bürokratismus ist.

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25

Tuesday, 15. October 2013, 08:33

Richtig, dass NWT find ich richtig gut, gerade die Art und Weise wie es zustande gekommen ist und fortwährend verbessert wird.
Bürokratie und Gesetze in Deutschland lassen aber immer an den Hauptmann von Köpenick erinnern. Ohne Pass keine Arbeit und ohne Arbeit keinen Pass.
Volvo XC70 D5 270 PS all inclusive polestar optimiert


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coolhard

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26

Tuesday, 15. October 2013, 10:14

Löst bei mir nur noch mehr ?( ?( ?( ?( ?( ?( ?( aus!!!!!!! :(
dann lass es und verzichte auf ein Fahrvergnügen der bislang unbekannten Art ;)
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27

Dienstag, 15. Oktober 2013, 11:20

Löst bei mir nur noch mehr ?( ?( ?( ?( ?( ?( ?( aus!!!!!!! :(
dann lass es und verzichte auf ein Fahrvergnügen der bislang unbekannten Art ;)


Danke.

Dazu bräuchte ich erstmal den passenden Untersatz. :P


Aber bin erfreut über die angeregte Diskusion. :)

coolhard

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Dienstag, 15. Oktober 2013, 11:42

na, dann mach mal :D
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Dienstag, 15. Oktober 2013, 13:49

Hallo zusammen,
hab das Thema gelesen und muß hierzu irgendwie ein bischen Text dazu beisteuern. ;)

Mit Leistungsteigerungen an einem Serienfahrzeug durch Chiptuning gibt es so einen halbwegs ungeschriebenen Satz in der StVZo.
Bei Chip-Tuningmaßnahmen mit moderater Leistungssteigerung bis ca. 10 %, kann eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern i.S.d. § 19 Absatz 2, Satz 2 Nr. 2 StVZO in der Regel nicht (ohne weiteres) angenommen werden.

Genau genommen kann eine Mehrleistung nur durch mehr verbrannten Kraftstoff/Luftgemisch erfolgen, ansonsten hätte man ein reales Perpetuum-Mobile erfunden. ;) Dadurch ändert sich logischerweise das Geräuschverhalten des Fahrzeugs und die Menge der ausgestoßenen Abgase.
Um die beiden Punkte unter Dach und Fach zu bekommen, benötigt man für das modifizierte Fahrzeug ein Geräuschgutachten und ein Abgasgutachten (nicht die AU, sondern ein richtiges Abgasgutachten). Anhand der Auswertungen der Gutachten sieht man ja dann, ob die vom Hersteller angegebenen Serienwerten aus der Fahrzeug-ABE abweichen und wie hoch.
Da in der Regel Saugmotoren über das breite Feld unterhalb der angegebenen Werte des Herstellers liegen, ist durch eine reine Softwareänderung die Leistung nicht so extrem steigerbar, das die 10% tatsächlich erreicht werden. Und wenn dann nur im seltensten Einzelfall.

Wollte meine Leistungsteigerung durch das NWT tatsächlich in die Wagenpapiere eintragen lassen. Beim TÜV und bei der Zulassungstelle bekam ich hierzu nur ein Schmunzeln als Antwort.
Das Geräuschgutachten und die Abgasuntersuchung, was für die Datenfestlegung notwendig sind, liegen von den Kosten so hoch, das man sich dafür leicht einen zweiten A3 kaufen könnte. ;)
Somit wird überall der berüchtigte obenstehende Satz als Basis (Ausrede) angewandt, was auch sang und klanglos akzeptiert wird.

Auch wenn das Ergebnis für mich nicht schön klingt, habe ich es aktuell akzeptiert, da ich ebenfalls in der Hinsicht ein Papierfuchs bin. :S
Wer Hubraum sät, wird Leistung ernten !

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Dienstag, 15. Oktober 2013, 14:52

ergo gar nix machen, fahren und gut iss.
Wenn der Fall zu laut ggf. zu einer polizeilichen Maßnahme führen würde, dann müssen die das eh erst nachweisen.
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Dienstag, 15. Oktober 2013, 15:04

Ich hatte ganz am Anfang (kommt mir ewig vor) auch Bedenken, weniger die Legalität (Serienstreuung) betreffend als die Nachprüfbarkeit seitens Audi. Vor allem weil ich den suboptimalen Weg gegangen bin, NWT vor der Kettenreparatur zu machen.

War aber kein Problem, weder was Kulanz noch was "externe" Gebrauchtwagengarantie angeht. Einziger Kommentar in diese Richtung war allenfalls ein "der geht aber gut!", was ich dann immer gerne mit "guter Pflege" begründe.


It was brutal, ugly and utterly furious. And trapped deep inside was an evil squirrel, which did a good impression of a turbocharger's wastegate.

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Dienstag, 15. Oktober 2013, 15:15

Was hab ich hier losgetreten, he 8|

Aber ich muss ganz ehrlich sagen, das hier doch schon ne ganze Menge an Informationen/Berichten zusammen gekommen sind, die mir und bestimmt auch anderen um einiges weiterhelfen. :love:

coolhard

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33

Dienstag, 15. Oktober 2013, 15:48

so soll es sein :)

Wobie wir dieses Thema alles schon mal hatten, von den anderen Foren wo NWt auch vertreten ist mal ganz zu schweigen ;)
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Dienstag, 15. Oktober 2013, 16:24

Naja,
Ich lunger hier ja jetzt auch schon ne Weile (nicht lange, aber ne weile) rum.
Und habe sowohl den FAQ-Thread als auch die unter-Threads von dem NWT-Zoran/Stefan bereich durchforstet...

Das alles hatter mir allerdings immernoch nicht so weitergeholfen wir das hier, zumal so eine Diskussion von Anfang an zu verfolgen auch um einiges mehr bringt. ^^

Also nochmal A3Q :love:

matbold

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Dienstag, 15. Oktober 2013, 18:57

Nur mal so als Vergleich... Para hatte an seinem Meeko ja ursprünglich eine uralt-Software drauf. Das STG wurde im laufe der Jahre dann auch mal beim :) mittels Update auf die 8087 geupdatet.

Die Frage: Ist das nicht auch schon eine Tuningmassnahme bzw. Veränderung? Nun gut... Keine Ahnung, ob Audi dafür Gutachten nach Flensburg geschafft hat und die möglichen Steuergerätupdates alle in der ABE dokumentiert sind. Aber wenn ich mir Psychedelics Post durchlese, dann würde ich mal denken... Nö. (Warum viel Geld ausgeben, wenn es nicht nötig ist?).

Und mit dem NWT ist es ja nicht viel anders. Mal ganz abgesehen davon, dass es in Ingolstadt viel Lob bei den Ingenieuren für die Arbeit gab, natürlich nicht offiziell. ;)
Mein gutes Stück:
A3 1.9 TDI Ambiente mit ein paar zusätzlichen Sachen, die das Fahren noch angenehmer machen - ist Vergangenheit.

Die Gegenwart heißt A3 8V 2.0 TDI clean Diesel (150PS) mit ne Menge Schnickes. :D - auch Vergangeheit
Die Zukunft ist elektrisch. Ich übe schonmal mit einem Q3 45 Sportback TFSIe. Zu Hause nur elektrisch. Unterwegs gemischt - wenn möglich. Dann gibt es auch Spaß mit den 245PS.

Moderator der besten Audi-Community der Welt!

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36

Dienstag, 15. Oktober 2013, 20:00

Starke Erklärung von Psychedelic!

Mit der geringen Leistungssteigerung kenne ich es bei Motorrad auch so, dass bis zu einem gewissen Wert keine neue Abnahme nötigt ist. Aber bei mir immer alles nur REINES Halbwissen!!! :P

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Dienstag, 15. Oktober 2013, 20:03

Zur ursprünglichen Frage;
beim NWT wird das Motorsteuergerät beschrieben/geflasht und das erkennt man auch imMotorsteuergerät
dort gibt es einen Counter der aufzeigt wie oft das Stg beschrieben wurde.
Ich schätze das wird zwar nicht Grundsätzlich beim KD/Service Geprüft, aber die Möglichkeit besteht...
Gruß
Markus

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Tuesday, 15. October 2013, 20:07

Wurde nicht hier schon gesagt, dass auch für Blinker oder so das Steuergerät neu beschrieben werden kann und damit das kein aussagekräftiges Indiz ist???

coolhard

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Tuesday, 15. October 2013, 20:18

ja, der Counter registriert alle Zugriffe, kann diese aber nicht explizit zuordnen. Reiner Zähler.

Andererseits ist das ändern von Kennfeldern nix anderes, als würde man bei einem 1er GTi Zündung, Ventile, Zündkerzen, Abgas und Steuerdruck im Rahmen einer Inspektion einstellen, nur wesentlich feiner ;) Nur kann man das bei den modernen Fahrzeugen noch wesentlich feiner machen und mehr raus holen.

Was das Abgas betrifft, waren es früher im Leerlauf warm, max. 2,5% CO² Gehalt und Vollast max. 4,5% CO² Gehalt. Das ist heute noch so, weil ein Benzinmotor diese Werte zur optimalen Leistung benötigt. Lediglich die Kats/ Lambdas sorgen für die entsprechende Einhaltung der neuen Normen. Mach mal nen Kat raus, dann wird man das konventionell mit einem CO² fähigen Abgastester ebenfalls festhalten können.

Also im Grundsatz ist das eigentlich gar kein wirkliches Tuning, sondern wie Earl schon schrieb, eine Optimierung der Einstellungen wie es schon immer machbar war;)
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Tuesday, 15. October 2013, 20:32

Und vorallem ist es eine sinnvolle Optimierung...

Den Counter halte ich auch für überbewertet.
Blinker sollten jetzt nicht Motorsteuergerät auftauchen,
eher im Bordnetzt Stg.
In einem Lückenlosen Fahrzeuglebenslauf ist zwar nachvollziebahr was offiziell am Stg. geschrieben wurde,
machen würde ich es trotzdem...
Gruß
Markus

VCDS MicroCan