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StfnGe

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Donnerstag, 24. August 2017, 09:21

Garantieverlust durch Downpipe oder Ansaugung?

Moin zusammen,

plane momentan meinem S3 ein kleines Upgrade zu spendieren. Und zwar die R600 Ansaugung und sehr wahrscheinlich eine Downpipe von Bull-X direkt dazu.
Nun habe ich momentan noch Garantie für das Fahrzeug bis 2020. Die will ich eigentlich ungern aufs Spiel setzen dafür. Kann mir jemand was dazu sagen wie Audi das handhabt? Erfahrungen dazu wären super :-)

Nightfly

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Donnerstag, 24. August 2017, 11:57

Schreib Audi doch eine/n Mail/Brief, dann hast du mit der Antwort auch gleich was schriftliches, mit dem du einen entsprechenden Nachweis im Streitfall führen kannst.

StfnGe

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Donnerstag, 24. August 2017, 15:49

Hatte Audi über Facebook mal angeschrieben. Das war die Antwort:

Zitat

Hallo, Tipps zu Tuningmaßnahmen können wir Ihnen nicht geben, da wir generell von Leistungssteigerungen an Audi Fahrzeugen abraten. Tuningarbeiten können den Verlust der Gewährleistung zur Folge haben. Dies gilt auch für angrenzende Bereiche, die durch höhere Beanspruchung beeinträchtigt würden. Bitte wenden Sie sich deshalb an Ihren Audi Partner, der Sie hierzu beraten kann. Ihr Audi Deutschland Team
Nicht das ich sie wirklich nach Tipps für Tuningsmaßnahmen gefragt hätte, aber für mich liest sich das so das wenn ich etwas ändern sollte und ein defekt in dem entsprechenden Areal auftritt es keinen Support gibt.

Nightfly

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Donnerstag, 24. August 2017, 15:54

So liest sich das. Allerdings arbeiten in der Social Media Abteilung auch keine Kundenbetreuer. Hatte denen auch mal geschrieben, da wurde ich an die Kundenbetreuung verwiesen. Schreib einfach eine Mail an kundenbetreuung@audi.de die können dir da vermutlich mehr zu sagen und ggf. auf Nachfragen antworten...

StfnGe

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Donnerstag, 24. August 2017, 16:13

Japp hab ich auch schon gemacht. Facebook Team war erstmal schneller. Werde aber auch bei meinem Audihändler mal anfragen.

earlgrey

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Donnerstag, 24. August 2017, 17:01

Hatte auch einmal eine Frage an Audi.

Zuerst mit blabla die FIN abgefragt ,ohne die man nichts sagen könnte.

Danach mit weiterem Blabla an den Händler verwiesen.

Für mich nur Datenabgriff, womöglich ist bei speziellen Fragen unter der FIN gleich ein Alarmzeichen gesetzt bzgl Garantie/Gewährleistung/Kulanz.


Solange noch eine wirkliche Garantie besteht ,würde ich von Änderungen ,die zB Motor und Peripherie betreffen absehen.

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coolhard (19.09.2017)

videoschrotti

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Donnerstag, 24. August 2017, 19:27

Kurz gesagt: jede Veränderung abweichend vom Originalzustand wird die Herstellergarantie zum Erlöschen bringen.
Alles was dann noch möglich ist, ist den Hersteller um Kulanz zu bitten. Einen Rechtsanspruch wirst du nicht durchsetzen können.
Schicksal ist die Zukunft, an deren Gestaltung man nicht hart genug gearbeitet hat

AndiG

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Mittwoch, 13. September 2017, 23:35

im 7er GTI hatte ich die 76er HJS Downpipe verbaut, keine Ansaugung, keine Software

nie Probleme gehabt, selbst, als der komplette Motor samt Turbo getauscht wurde; hatte die ECE Papiere immer in den Unterlagen

aber verlassen würde ich mich nicht drauf, weil mein :) wirklich "nett" ist

  • »scottstapp1985« ist männlich

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Donnerstag, 14. September 2017, 08:41

komische Aussage vom Audi Support.
Die Downpipe hilft ja sogar eher das Leben des Turboladers zu verlängern, weil die Abgase schneller abgeführt werden können und es weniger zum Rückstau kommt.
:wacko:

Als ich bei VW war, hat der Serviceleiter die Downpipe direkt erkannt und diese Aussage auch bestätigt. Der hat mich auch nicht darauf hingewiesen, dass die Garantie erloschen wäre.

Popeye

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Donnerstag, 14. September 2017, 14:43

Das ist wieder mal Politik ala ..... :thumbdown:

Wenn die Downpipe eine EWG hat, dann sollte diese auch nicht dazu führen das der Motor oder andere Teile kaputt gehen.. Wäre ja fast dasselbe wenn ich das Auto folieren würde und dann die Garantie erlischt.. Man sollte schon hier differenzieren und auch bissel die Logik nutzen.

Heute war ich bei Audi um mal nach zu fragen was ausser Planmäßiges Ölwechsel ohne Öl, Filter etc kosten würde... 8| 150,- ohne Öl aber Filter muss von denen kommen. Ich finds ganz schön viel nur für einen einfachen Ölwechsel. Danach hatte ich eine lange Diskussion mit dem Serviceleiter der mich schon sehr lange kennt. Er meinte das wenn der Ölwechsel wo anders Stattfinden sollte, dann die Garantie erlischt und ich in Beweisschuld stehe. Wenn aber eine Werkstatt nach Herstellervorgaben den Ölwechsel durchführt, dann gilt die Garantie noch..

Sorry für Off Topic
Gruß - Özi :thumbsup:

SebA3

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Dienstag, 19. September 2017, 11:26

Wie verhält es sich denn, wenn du die Änderungen von Audi vornehmen lassen würdest?
Mit der Aussage, dass die Downpipe den Turbolader eher am Leben hält, solltest du doch eigentlich eine Garantieverländerung erhalten?!?!

StfnGe

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Dienstag, 19. September 2017, 11:28

Werde meinen Audihändler mal demnächst fragen wie sich das bei denen verhält mit Erhalt der Garantie.
Die Downpipe und Ansaugung stehen ganz oben auf meiner ToDo Liste momentan :-)

earlgrey

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Dienstag, 19. September 2017, 12:49

Im Schadensfall zählt nur Audi mit seinen schriftlich fixierten Garantiebedingungen.

Also kann sich jeder frei entscheiden ,worauf es einem ankommt. Was hier oder sonst von dritten gesagt,geraten oder vermutet wird ,zählt in der
konkrten Situation nicht. Nur wenn man Glück hat. Oder Geld ,wenn das Glück nicht reicht.

videoschrotti

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Dienstag, 19. September 2017, 18:14

Im Schadensfall zählt nur Audi mit seinen schriftlich fixierten Garantiebedingungen.

Genau so ist es!
Schicksal ist die Zukunft, an deren Gestaltung man nicht hart genug gearbeitet hat

coolhard

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Dienstag, 19. September 2017, 21:44

Interessant ist, dass mein :) mir ein Abt Tuning anbieten wollte, ergo auch DP. Nunja kennen wir ja schon.

Aktuell habe ich einen neuen Lader erhalten auf Garantie, zuvor kam die Anfrage gechipped oder welche sonstigen Änderungen.
Die bearbeitete OEM Airbox Box und das CTS Turbo Inlett war völlig egal und hat keinen Einfluss auf die Garantie.
Bei der DP würde es schon schwieriger, zu Mal zu beachten ist, dass nur eine DP gemäß EWG R103 wirklich eintragungsfrei ist (In Art und bauweise OEm konform mit Hitzeschutz Isolierung).
Das eine Entlastung des Turbos dadurch erfolgt ist bekannt, es kann aber bei 76mm oder höher Probleme mit der MKL geben, so dass hier schon eine gewisse Unstimmigkeit geben kann und im Falle der Garantie diese nicht greift.
Bei einer 70mm HJS DP passt das alles und würde wieder eher kein Problem geben.
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