Sie sind nicht angemeldet.

Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: Der Audi A3 3.2 quattro, das größte Audi A3 Forum des 250PS starken Audi A3 VR6 3.2 + S3/RS3. Falls dies Ihr erster Besuch auf dieser Seite ist, lesen Sie sich bitte die Hilfe durch. Dort wird Ihnen die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus sollten Sie sich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutzen Sie das Registrierungsformular, um sich zu registrieren oder informieren Sie sich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls Sie sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert haben, können Sie sich hier anmelden.

Klaschi

Profi

  • »Klaschi« ist männlich
  • »Klaschi« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 1 462

Registrierungsdatum: 13. June 2004

Aktuelles Auto: Audi A3 3.2

Postleitzahl: Berlin

  • Nachricht senden

1

Samstag, 18. September 2004, 00:27

FAQ Update 19.9.2004

Hallo!

Hier soll nach und nach für den Bereich Beleuchtung eine FAQ entstehen.

Ich werde versuchen häufig gestellte Fragen hier zu beantworten.

Falls Ihr zusätzliche Informationen habt, oder einen Fehler entdeckt, sendet mir einfach eine Mail.







Glühlampen-Ausführung

Abblendlicht (Halogen): 55 W (H7)
Xenon (bis 09/06): D2S
Bi-Xenon (ab 09/06): D1S
Fernlicht: 55 W (H7)
Standlicht: W5W
Tagfahrlicht: P21W
Nebelscheinwerfer: 55 W (H7) / 55 W (H11 bei S-Line oder S3 Front)
Blinklicht: 21 W
Schlusslicht: 10 W
Bremslicht: 21 W
Rückfahrscheinwerfer: 21 W
Nebelschlussleuchte: H 21 W





Eine Auflistung der restlichen verbauten Lampen steht Euch hier zum download bereit:

Liste




Birne Abblendlicht wechseln

klick




Birne Fernlicht wechseln

klick





Blinkerbirne (vorn) wechseln

klick




Birnen aus Heckleuchte wechseln

klick





Birne Nebelscheinwerfer wechseln

klick





Birne Standlicht wechseln

klick




Begriffserläuterungen

Bi-Xenon
Xenon-Leuchten bieten gegenüber den normalen H7- Scheinwerfern eine größere Lichtausbeute bei geringerem Energieverbrauch. Beim Bi-Xenon-Licht gibt es für das Fern- und Abblendlicht nur eine Lampe. Beim Fernlicht wird der gesamte Lichtstrom genutzt, beim Umschalten auf Abblendlicht schiebt sich eine Blende zwischen Lampe und Linsenoptik, die einen Teil des Lichtbündels abdeckt.


Kurvenlicht
Das Adaptive Kurvenlicht sorgt für mehr Fahrsicherheit bei Dunkelheit und schlechten Lichtverhältnissen. Im Gegensatz zu herkömmlichen Scheinwerfern verfügt dieses "intelligente Licht" über horizontal schwenkbare Scheinwerfer, die die Kurven optimal ausleuchten, sobald der Fahrer in sie einlenkt. Sensoren erfassen den Lenkwinkel, die Gierrate (Drehgeschwindigkeit um die Hochachse) und die Fahrgeschwindigkeit. Die Xenon-Scheinwerfer werden elektromechanisch so gesteuert, dass die Kurve ihrem Verlauf entsprechend besser ausgeleuchtet wird.


LED
Leuchtdioden oder LED (light emitting diodes) basieren auf Halbleiterverbindungen, die den Strom direkt in Licht umwandeln. Bezogen auf Größe, Effektivität, Haltbarkeit und Lebensdauer verhalten sich die Leuchtdioden zu Glühlampen wie Halbleiterdioden zu Röhrendioden. Sie werden die Beleuchtungstechnik in ähnlicher Weise revolutionieren, wie die Halbleitertechnologie die Elektronik verändert hat.


Xenonlicht
Die Lampen erzeugen Licht nach dem Prinzip der Gasentladung. Durch einen Funkenüberschlag zwischen 2 Elektroden entsteht im mit Xenon-Gas gefüllten Lampenkolben ein "ionisierter Gasschlauch", durch den dann elektrischer Strom fließt, der das Gas zum Leuchten anregt.
Lichtstrom, Lichtausbeute, Leuchtdichte und Lebensdauer sind erheblich besser als bei Halogenglühlampen


ALWR
Die automatische (dynamische) Leuchtweitenregelung (ALWR) oder auch DLWR (Dynamische Leuchtweitenregelung) bewirkt eine stets korrekte Scheinwerfereinstellung. Den Beladungszustand, also die unterschiedliche Einfederung beim Beladen registrieren hierbei induktive oder magnetoresistive Achssensoren. Die Stellung der Scheinwerfer wird über Stellmotoren (LW-Steller) korrigiert. Über das Tachosignal wird bei der dynamischen Leuchtweitenregelung zusätzlich die Geschwindigkeit des Fahrzeugs verarbeitet. Somit können Brems- und Beschleunigungsvorgänge schnell ausgeglichen werden.


SWRA
Die bei Xenonbeleuchtung gesetzlich vorgeschriebene Scheinwerferreinigungsanlage (Anbau der Beleuchtungseinrichtung: 76/756/EWG u. ECE-R 48, geprüft nach der Richtlinie ECE-R 45 "Scheinwerferreinigungsanlagen") sorgt durch das Strahlwasserprinzip für die Reinigung der Abschlussscheibe.


Lichtsensor
Helligkeitssensoren im Innenspiegelgehäuse des Fahrzeugs überwachen die Umgebungshelligkeit. Nimmt die Umgebungshelligkeit (z.B. bei Tunneleinfahrt) unter den werksseitig voreingestellten Wert ab, wird das Fahrlicht automatisch eingeschaltet. Nimmt die Umgebungshelligkeit wieder zu, schaltet sich das Licht automatisch wieder aus.


Coming-Home-Funktion
Bei aktiviertem System und bei Dunkelheit wird das Abblend- und Schlusslicht sowie die Kennzeichenbeleuchtung eingeschaltet, sobald die Fahrertür geöffnet wird. Solange eine Tür bzw. die Heckklappe geöffnet ist, bleibt das Abblendlicht etwa 4 Minuten eingeschaltet. Um den Weg auszuleuchten, bleibt das Abblendlicht noch ca. 30 Sekunden eingeschaltet, nachdem alle Türen und die Heckklappe geschlossen wurden. Die werkseitig eingestellte Schaltzeit können Sie bei Bedarf von einem Fachbetrieb ändern lassen - möglich sind Schaltzeiten bis zu 60 Sekunden.


Leaving-Home-Funktion
Beim Entriegeln des Fahrzeugs am Funkschlüssel wird das Abblendlicht eingeschaltet. Das Ausschalten des Abblendlichts erfolgt beim Öffnen der Fahrertür. Wird die Fahrertür nicht geöffnet, wird das Abblendlicht beim automatischen Nachverriegeln des Fahrzeugs ausgeschaltet.


Instrumentenbeleuchtung
Ein im Kombiinstrument intergrierter Fototransistor regelt die Helligkeit der Beleuchtung im Kombiinstrument. Bei eingeschaltetem Licht wird außerdem die Beleuchtung der Mittelkonsole, sämtlicher Schalter und der Instrumente (Zeiger Skalen) automatisch den Umgebungsbedingungen angepasst.






Gesetzeslage


Xenonnachrüstung
Eine derartige Umrüstung ist nur zulässig, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
Diese sind im § 50 Abs. 10 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) wie folgt benannt:
Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, müssen mit
einer automatischen Leuchtweitenregulierung (im Sinne des Absatzes 8)
einer Scheinwerferreinigungsanlage
einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt,
ausgerüstet sein.
Die Scheinwerfer müssen
für Gasentladungslampen geeignet
in amtlich genehmigter Bauart ausgeführt und gekennzeichnet sein.


Hinweis zur Unterboden- bzw. Unterflurbeleuchtung
In der StVZO (§ 49a Abs.1) ist festgelegt, dass an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern nur die
vorgeschriebenen und zulässigen lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein dürfen.
Mit dem Thema der Unterbodenbeleuchtung haben sich Fachgremien beschäftigt und sich u.a. wie folgt geäußert:
die Unterflurbeleuchtung verändert das Signalbild des Fahrzeugs
die Unterflurbeleuchtung erzeugt unnötige Aufmerksamkeit und kann andere Verkehrsteilnehmer irritieren
bei nasser Straße könnte es zu einer direkten Reflektion des Lichtes kommen, sodass durch den direktreflektierenden Anteil andere Verkehrsteilnehmer mehr als unvermeidbar behindert oder belästigt werden können
das von der Unterflurbeleuchtung erzeugte Licht hat eine unbestimmte und nicht definierte Signalwirkung und wirkt deshalb verwirrend
Begutachtungen im Rahmen von § 19 (2) StVZO bzw. Änderungsabnahmen nach § 19 (3) StVZO können demnach nicht positiv abgeschlossen werden; diese Aussage trifft auch für Fahrzeuge mit ausgeschalteter Zündung zu.


Allgemein
Bei Autolampen gilt: vorn weiß, hinten rot, an den Seiten gelb. Ausnahme: die Blinker. Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) erlaubt am Auto nur weißes Licht, um die Straße zu beleuchten (§ 50 StVZO). Auch die Begrenzungsleuchten (Standlicht) müssen weiß sein (§ 51 Abs. 1 Satz 4 StVZO). Gefärbte Standlichter (mit Kappen oder lackiert) sind verboten. Derselbe Paragraf schreibt vor, dass der niedrigste Punkt der Begrenzungsleuchten zudem mindestens 35 Zentimeter über der Fahrbahn liegen muss. Damit ist auch die so genannte Unterflurbeleuchtung nicht erlaubt.

Verkauft werden dürfen Leuchtmittel dieser Art trotzdem, denn StVO und StVZO gelten nur auf öffentlichen Straßen. Auf Privatgelände dürfen Fahrzeuge mit solchen Leuchten fahren. Durch die Montage verlieren sie jedoch die Allgemeine Betriebserlaubnis und die Zulassung. In der Regel erlischt auch der Versicherungsschutz.


Illegales Licht - 50 Euro Bußgeld
Technische Änderungen führen nach Paragraph 19 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) zum Erlöschen der Betriebserlaubnis, wenn dadurch eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer zu erwarten ist. Bei Manipulationen an der Beleuchtungsanlage ist dies eindeutig der Fall.

Wer nun ein Auto trotz erloschener Betriebserlaubnis im öffentlichen Verkehr bewegt, riskiert nicht nur ein Bußgeld von 50 Euro (drei Punkte). Auch der Versicherungsschutz ist komplett in Gefahr. Denn die Veränderung an den Glühbirnen stellt eine so genannte Gefahrerhöhung dar, die nach Paragraph 23, 25 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) zur Leistungsfreiheit des Versicherers führen kann.

TheRingThing

unregistriert

2

Friday, 6. May 2011, 22:50

Ergänzung der eingesetzten Leuchtmittel ab Facelift MJ 2009

A3 Sportback Facelift ab MJ 2009 - Halogen
Abblendlicht: 55 W (H7)
Fernlicht: 55 W (H7)
Standlicht und Tagfahrlicht kombiniert: Typ PS 19 W (Das Standlicht wird gedimmt angesteuert)
Nebelscheinwerfer: 55 W (H11)
Blinklicht vorne: PSY 21 W (Wer den Spiegeleieffekt nicht will, muss bei BMW wildern)
Blinklicht hinten: PY 21 W
Schlusslicht: LED (Kein Wechsel möglich)
Bremslicht: P 21 W (insgesamt 4 Stück)
Rückfahrlicht: W 16 W
Nebelschlussleuchte: H 21 W

A3 Sportback Facelift ab MJ 2009 - Xenon
Abweichend:
Abblendlicht / Fernlicht: DS3 Brenner
Tagfahrlicht: LED (Kein Wechsel möglich)

Beim Dreitürer abweichend zum Sportback allgemein:
Rücklicht: G12V10W
Nebelschlussleuchte: H 12 V 21 W

TheRingThing

unregistriert

3

Thursday, 22. November 2012, 18:53

Ergänzung um Innenbeleuchtung und Sicherheitsbeleuchtung je nach Ausstattung:

1. Leseleuchte vorne

Ambientebeleuchtung:
2 x 5 mm LED (Im Modul)
Innenraumbeleuchtung:
2x Soffitte 43 mm
Leseleuchten:
2x Ba9s (Bei LED: Ba9s radial)

2. Deckenleuchte hinten:
2x Ba9s (Bei LED: Ba9s radial)

3.Kofferraum:
1x W5W Glassockellampe (Bei LED: radial mit Checkwiderstand) (bei manchen funktioniert es nur mit Check)

4. Handschuhfach
1x W5W Glassockellampe (Bei LED: radial ohne Checkwiderstand)

5. Fußraumbeleuchtung
2x W5W Glassockellampe (Bei LED: radial unbedingt mit Checkwiderstand)

6. Schminklampen
2x Soffitte 38 mm

Türen:
Umfeldbeleuchtung und rote Sicherheitsleuchten
Je Türe 2x W5W Glassockellampe (Bei LED: radial ohne Checkwiderstand)

Ba9s?
Metallsockel mit Bajonettverschluss

Zurzeit ist neben Ihnen 1 Benutzer in diesem Thema unterwegs:

1 Besucher