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Paramedic_LU

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Sonntag, 6. September 2009, 14:04

Unfallschaden: Wie die Autoversicherungen tricksen

Quelle: ARD Ratgeber Auto& Verkehr

Video-Beitrag

Selbst wenn die Schuldfrage klar ist, erhalten Unfallopfer nicht immer, was ihnen zusteht. Versicherungen spekulieren auf die Unerfahrenheit juristischer Laien, um die eigenen Kosten klein zu halten.

Als Stefan Bauernschmidt einkaufen ging, beschädigte eine andere Kundin seinen Passat beim Einparken. Beulen an Tür und Kotflügel, dazu Lackschäden. Die Schuldfrage war unstrittig, sofort erhielt der Geschädigte die Adresse der Haftpflichtversicherung. Tefefonisch wurde dann die Regulierung besprochen, alles schien unproblematisch abzulaufen. Zur Sicherheit beauftragte Bauernschmidt aber doch einen Gutachter, der einen Schaden von rund 2.200,- Euro berechnete.
Versicherung zieht Mehrwertsteuer ab

Genau diesen Betrag erwartete Bauernschmidt von der gegnerischen Versicherung, doch dann geschah erst einmal nichts mehr. Mehrmals telefonierte er mit dem Unternehmen, schrieb E-Mails, das Verfahren zog sich in die Länge. Mit der Abrechnung stand dem Passat-Fahrer schließlich eine unangenehme Überraschung bevor: Nur 1.750,- Euro sollten gezahlt werden, die Versicherung hatte unberechtigterweise die Mehrwertsteuer abgezogen.
Bessere Karten als Jurist

Stefan Bauernschmidt schaltete einen Anwalt ein, für den solche Fälle nicht neu sind. Der Verkehrsrechtsexperte Dr. Frank Häcker erlebt öfter, dass Versicherungen einfach unberechtigt Geld abziehen, wenn Unfallopfer ihren Schaden selbst regeln. Als Anwalt, der die Rechtslage kennt, war es für ihn dagegen nicht schwierig, den zuständigen Sachbearbeiter zum Einlenken zu bringen - jedenfalls, als der bemerkte, dass er es mit einem Juristen zu tun hatte.

Auch im Fall Ludwig Greiner behielt die gegnerische Versicherung Geld ein. Wieder war die Schuldfrage klar, der Schaden belief sich auf rund 2.000,- Euro. Das Unfallopfer ließ den Wagen reparieren und schickte die Rechnung an den Versicherer, wie der es vorgeschlagen hatte. Beglichen wurde sie prompt, die Angelegenheit war für Greiner damit erst einmal erledigt.
Mehr als nur Reparaturkosten

Doch als der Geschädigte zufällig einem Anwalt seinen Fall erzählte, kam er ins Staunen. Greiner hätte noch auf etliche Posten Anspruch gehabt, etwa Nutzungsausfall für seinen Unfallwagen und Ausgleich der Wertminderung. Weil er diese Beträge nicht geltend gemacht hatte, waren ihm 750,- Euro entgangen. Nachdem sich sein Anwalt eingeschaltet hatte, zahlte die Versicherung das ausstehende Geld.

Günter Fenderl, Fachanwalt für Verkehrsrecht, rät jedem Unfallgeschädigten, sich nicht auf das Schadensmanagment der Versicherungen zu verlassen. Damit würde man nämlich den Bock zum Gärtner machen. Schließlich liegt es im Interesse der Unternehmen, Geld einzusparen - letztlich auf Kosten der Unfallopfers.
Anspruch auf neutrale Beratung

Die Versicherungen sagen: Wir müssen nur zahlen, was die Geschädigten fordern. Dreieinhalb Millionen Unfälle gibt es im Jahr. 90 Prozent davon werden durch die Geschädigten direkt mit der Versicherung reguliert. Durch deren Unwissenheit sparen die Unternehmen jährlich Milliarden. Gerade deshalb sollten Unfallopfer ihre Rechte genau kennen. Dazu gehöre zum Beispiel auch die Übernahme der Anwaltkosten, falls man als Geschädigter keine Schuld hat, erklärt die ADAC-Juristin Dorothee Lamberty. Der Rechtsbeistand mache auf jeden Fall Sinn, denn so freundlich und zuvorkommend die Versicherung auch sein mag - der Geschädigte müsse wissen, was ihm zusteht. Und das sei nur mit einer neutralen Beratung möglich.

Für Stefan Bauernschmidt und Ludwig Greiner hat es sich am Ende jedenfalls ausgezahlt, dass sie nicht blind auf die Versicherungen vertraut haben. Zusammen genommen haben sie über 1.000,- Euro zusätzlich erstritten. Geld, das ihnen von Anfang an zugestanden hätte.
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