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JulianA3

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Samstag, 5. Mai 2007, 16:49

Vorsicht vor der Mietwagen-Preisfalle

Die Tricks der Autovermieter

Einfach und unkompliziert soll es sein, ein Auto zu mieten, verspricht die Werbung. Vom Wochenend-Special, bis hin zum Umzugswagen, fehlt das richtige Auto - kein Problem, es kann gemietet werden. Doch Vorsicht, ein Mietwagen kann in Sachen Geld schnell zum Fass ohne Boden werden, denn viele "Rundumsorglospakete" sind Mogelpackungen.

Diese schlechte Erfahrung machte auch Thomas Beck. Der Informatiker mietete sich einen Wagen für die Dienstreise. Nach einigen hundert Kilometern verlor der rechte Vorderreifen Luft, mit dem Platten schaffte es der Fahrer noch bis zur nächsten Haltemöglichkeit. Ärgerlich, doch immerhin stand schnell ein Ersatzwagen bereit. Na ja, alles kein Problem, denn um die Kosten kümmert sich doch die Versicherung, dachte sich der Sixt-Kunde. Doch einige Wochen später flatterte ihm eine Rechnung des Unternehmens ins Haus. Für Reifen und Reparatur sollte er rund 700 Euro zahlen.

Thomas Beck:

"Als ich den Brief von Sixt gelesen habe, war ich schon sehr überrascht. Ich dachte eigentlich, ich habe eine Selbstbeteiligung abgeschlossen, die reduziert, mir kann nichts passieren. Ich ging auch fest davon aus, dass es ein Irrtum sein müsste, dass die irgendwas falsch auf die Reihe bekommen haben. Ich habe dann angerufen, aber die meinten, das sei so völlig in Ordnung, ich müsste Reifenschäden zahlen. Reifenschäden und die Folgen."

Und so scheint es vielen Kunden zu gehen. Sie wissen gar nicht genau, zu welchen Konditionen sie einen Wagen anmieten. Wie so oft steckt der Teufel im Kleingedruckten. Ein Problem der "bequemen" Mieter, oder wird man von den Vermietern nicht gut beraten? Am Flughafen Berlin fragen wir bei den Kunden nach: Die meisten wissen kaum etwas darüber, was sie bei Unfällen selbst zahlen müssten. Aufgeklärt wurden die Befragten anscheinend nicht von ihrem Anbieter. Doch Unwissenheit schützt vor Strafe nicht - so auch im Fall Thomas Beck. Anwalt Peter Düsel ist auf Verkehrsrecht spezialisiert und erklärt, warum gezahlt werden muss.

Peter Düsel:

"Herr Beck muss den Schaden am Mietwagen zahlen, obwohl er einen Haftungsausschluss unterzeichnet hat. Der Schaden ist aber deswegen nicht umfasst, weil es an einer äußeren Einwirkung gefehlt hat und von daher kein Unfall im Sinne der Vertragsbedingungen vorgelegen hat. Das ist im konkreten Fall korrekt und bei den meisten Vermietern ähnlich geregelt."

Ausgenommen bei den Vermietern sind meist Brems-, Bruch- und Betriebsschäden, also falsche Bedienung, Schäden durch verrutschte Ladung oder ein platter Reifen - dann zahlt der Mieter. Wäre Thomas Beck mit dem defekten Reifen in die Leitplanke gerauscht, hätte er kurioserweise nur die Selbstbeteiligung zahlen müssen. Bei einer Reifenpanne mit Unfall nämlich wirkt "mechanische Gewalt" von außen auf das Auto ein, und da muss die Vollkasko einspringen. Eine Vertragsregelung, die viele Wagenmieter nicht verstehen und die den Versicherungsbetrug geradezu herausfordert.

Auf unsere Anfrage zum Fall Beck teilt SIXT mit: "Sixt ist bislang davon ausgegangen, dass bei seinen Kunden hinlänglich bekannt ist, dass reine Reifenschäden nicht vom Kaskoversicherungsschutz abgedeckt sind." Das Unternehmen will in Zukunft prüfen, ob die Kunden besser aufgeklärt werden müssen.

Peter Düsel:

"Die Verträge der einzelnen Autovermieter können durchaus unterschiedlich gestaltet sein. Als Automieter sollte man grundsätzlich darauf achten, worauf man im Schadensfall im einzelnen sitzen bleibt."

Bei Mietwagen gibt es keine Absicherung gegen alle Schäden. Selbst wer eine Vollkaskoversicherung abschließt, ist vor teuren Nachforderungen nicht sicher. Das Kleingedruckte in den Verträgen liest man daher besser immer komplett.

Quelle: Rasthaus