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Paramedic_LU

Steuerketten-Querulant

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Freitag, 13. September 2013, 07:25

Kreisverkehr -Wer hat Vorfahrt ?

Die wichtigste, aber auch einfachste Regelung lautet: Wer im Kreisverkehr fährt, der hat Vorfahrt. Doch keine Regelungen ohne Ausnahme: Fehlt das Schild -Vorfahrt gewähren- bei der Zufahrt, dann gilt wie überall in solchen Fällen rechts vor links.

Die wichtigsten Regelungen im Kreisverkehr.

Kreisverkehre erhöhen nachhaltig die Sicherheit und gehören in vielen europäischen Ländern weit häufiger zum gewohnten Straßenbild als hierzulande. Doch auch in Deutschland wächst die Zahl der besonderen Form der Kreuzung stetig. Vielfach herrscht aber nach wie vor Unsicherheit über das richtige Verhalten am und im Kreisel. Zudem sind die Regeln nicht in allen Ländern gleich, so dass bei der Urlaubsreise besondere Aufmerksamkeit geboten ist.

Die wichtigste, aber auch einfachste Regelung im Kreisverkehr lautet:

Wer im Kreisverkehr fährt, der hat Vorfahrt. Wer in den Kreisverkehr hineinfahren möchte, muss warten. Aber keine Regel ohne Ausnahme: Fehlt das Verkehrsschild „Vorfahrt gewähren“ bei der Zufahrt, dann gilt wie überall in solchen Fällen rechts vor links. Einer der häufigsten Fehler, den Autofahrer begehen ist, nach Angaben des ADAC, dass sie beim Einfahren blinken. Das ist verboten. Beim Ausfahren aus dem Kreisverkehr hingegen ist das Setzen des Blinkers vorgeschrieben. Das wird aber ebenso gerne vergessen, wie Untersuchungen belegen. Besondere Vorsicht ist ohnehin beim Verlassen des Kreisels geboten, denn kreuzende Radfahrer oder Fußgänger werden leicht übersehen, haben aber Vorrang.

Unklarheit herrscht oft auch über die Mittelinseln in kleineren Kreisverkehren, die nicht bepflanzt, sondern flach und an den Rändern gepflastert sind. Sie sind lediglich für größere Fahrzeuge wie Busse und Lkw oder landwirtschaftliche Fahrzeuge zur Mitbenutzung freigegeben. Normalen Autos ist das Überfahren der Inseln untersagt.

Bei größeren Kreisverkehren mit zwei und mehr Fahrstreifen empfiehlt der ADAC, sich bereits vorher rechts einzuordnen, wenn man ihn gleich wieder verlassen will. Bei einer späteren Ausfahrt ist das Einordnen nach links besser. Wer kurz vor der Ausfahrt noch auf der Innenspur unterwegs ist, der sollte im Zweifelsfall sicherheitshalber noch eine Extrarunde drehen statt durch abruptes Ausscheren sich und andere zu gefährden. Beim Wechseln von innen nach außen ist der Blinker zu setzen.

Quellenhinweis: KFZ-Auskunft.de
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Pende

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Freitag, 13. September 2013, 07:57

Ich finde die Aussage "Wer im Kreisel fährt hat immer Vorfahrt ... " für gewagt, den wie schon geschrieben stehen immer Vorfahrt achten Schilder an den Kreiseleinfahrten.

Psychedelic

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Freitag, 13. September 2013, 08:02

Moin,
wer drin ist hat Vorfahrt, alles Andere würde unnötig und Planlos den Verkehrsfluß hindern.

Ebenso bei der Blinkerfrage beim Kreisverkehr. Geblinkt wird beim Rausfahren, den Einfahren kann man nur in eine Richtung. Daher muß ich anzeigen, wann ich den Kreisverkehr verlasse (Blinken). Blinken beim Einfahren ist somit unlogisch und unnütz. ^^
Wer Hubraum sät, wird Leistung ernten !

Pende

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Freitag, 13. September 2013, 08:10

Hast ja recht, aber ohne die Schilder wäre es halt Rechts vor Links.
Warum es nicht generell in der StVO so geregelt ist fragen sich bestimmt einige. Würde halt eine Menge an Schildern ersparen.

earlgrey

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Freitag, 13. September 2013, 08:23

Soweit ich bisher dachte ,regelt das Schild KREISVERKEHR automatisch auch die Vorfahrt des Kreisverkehrs und das Blinkverhalten.
Eine Re vor Li Regelung mit Kreisverkehrzeichen wäre widersinnig.Denn für re vor li gibt es keine Zeichen.Im Kreisel wird die
Fahrtrichtung übrigens mit einem weißen Pfeil auf blau vorgegeben.



Wichtiger sind da die kleinen Schilder für Radfahrer/radwege ,denn bei gesondertem Radweg im Kreisel hier gilt die Schilderregelung.

Und mit Radfahrern ,die ja öfter mal glauben ,für sie gelten keine Regeln ,kann man dann schon mal Probleme bekommen.

Pende

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Freitag, 13. September 2013, 09:31

Wann ein Kreisverkehr vorliegt, in dem besondere Regeln zu beachten sind, ist in Deutschland leicht zu erkennen. Ein Kreisverkehr im Sinne der Straßenverkehrsordnung (StVO) muss an jeder Zufahrt durch eine blaue Ronde mit drei sich verfolgenden weißen Pfeilen sowie einem "Vorfahrt gewähren" - Schild gekennzeichnet werden. Ansonsten handelt es sich um eine normale Kreuzung und es gilt die Rechts-vor-Links-Regel!

earlgrey

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Freitag, 13. September 2013, 10:11

Sag ich doch,einen Kreisverkehr ohne Kreisverkehrsschild gibt es nicht. Wenn eine kreuzung zwar wie ein Kreisverkehr gestaltet ist,aber das
Schild fehlt,gelten die üblichen vorfahrtsregelnden Schilder oder wie üblich re vor links.

Edit: nach google: wie Pende sagt definiert sich der Kreisverkehr über das Kreiselzeichen und Vorfahrt achten in Kombi (!).

Ein -hoffentlich - nicht oder seltenst vorkommendes alleiniges Zeichen für Kreisel bedeutet lediglich kreisförmige Kreuzung/Knoten mit
der auch ausserhalb der Kreisel üblichen Regelung.
Das sollte aber auch ohne das DANN verwirrende Kreiselzeichen möglich sein,da ja die Fahrtrichtung vorgegeben wird.

Kreisverkehre ohne die SchilderKOMBI habe ich jedenfalls nicht in Erinnerung.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »earlgrey« (13. September 2013, 10:28)


Pende

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Freitag, 13. September 2013, 10:42

Habe ich auch noch nie so gesehen und da frage ich mich, warum man sich dann nicht das Vorfahrt achten Schild spart und das Kreiselschild gleichzeitig Vorfahrt achten bedeutet.
Oder ob es nur aus Sicherheit noch extra dasteht.

earlgrey

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Freitag, 13. September 2013, 11:21

Ich finde es jedenfalls nicht schlecht ,daß ich mich mal wieder mit den genauen Definitionen beschäftigt habe,auch wenn ich da
ziemlich richtig liege.


Mit dem rechtlichen "Handling" von Fussgängern und Radfahrern hat man schon eher mal Probleme,auch wenn Rücksichtnahme und Mitdenken immer angebracht ist.

coolhard

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Freitag, 13. September 2013, 16:43

aber Achtung, in Italien z.B. sieht die Regelung anders aus, also fürUrlauber aufpassen angesagt.
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FAQ Golf 7R Audi S3
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Freitag, 13. September 2013, 16:45

Ich muß nicht mehr ins Ausland fahren ,zum Glück.

matbold

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Samstag, 14. September 2013, 21:39

Erinnnern wir uns mal an früher, da war die Kreisverkehrsregelung so, das der einfahrende Verkehr Vorfahrt hatte. Das fand ich schon ne dämliche Regelung, als ich Führerschein gemacht habe - und das ist ja schon ein wenig her... ;)
Ein grösserer Kreisverkehr war mit noch mehr Schildern darauf getrimmt, dass der Kreisverkehr Vorfahrt hatte - wenn die Verkehrsplaner ne größere Menge Fahrzeuge durch den Kreisel schaffen wollten.

IMHO könnte man sich das Vorfahrt achten Schild auch sparen, das Kreisverkehrsschild sagt doch alles.
Mein gutes Stück:
A3 1.9 TDI Ambiente mit ein paar zusätzlichen Sachen, die das Fahren noch angenehmer machen - ist Vergangenheit.

Die Gegenwart heißt A3 8V 2.0 TDI clean Diesel (150PS) mit ne Menge Schnickes. :D - auch Vergangeheit
Die Zukunft ist elektrisch. Ich übe schonmal mit einem Q3 45 Sportback TFSIe. Zu Hause nur elektrisch. Unterwegs gemischt - wenn möglich. Dann gibt es auch Spaß mit den 245PS.

Moderator der besten Audi-Community der Welt!

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Samstag, 14. September 2013, 22:11

Zebrastreifen am Kreisel

Auch muß die unterschiedliche Regelung bezüglich Fußgängerüberwegen beachtet werden.
Innerhalb geschlossener Ortschaften sind "Zebrastreifen" vorhanden, die den Fußgängern und ggfs. Radfahrern Vorrang einräumen; außerorts fehlen diese und somit hat der Straßenbenutzer Vorrang vor Fußgängern/Radfahrern.
Ich fahre häufig eine Strecke mit Kreisverkehr außerorts und nicht weit davon den nächsten innerorts.
In Unkenntnis der rechtlichen Situation erzwingen sich außerorts die Fußgänger sehr häufig das nicht vorhandene Vorrecht und die Kraftfahrer, in Anbetracht der Tatsache, im Zweifelsfall der Schuldige zu sein, verzichten.
Allerdings kennen auch die meisten Kraftfahrer nicht diese Verkehrsregel und halten, sobald nur ein "schwächerer" in der Nähe ist.
Kennt der Kraftfahrer die Regeln, wird er im günstigsten Falle beschimpft, im ungünstigen ...............

earlgrey

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Sonntag, 15. September 2013, 09:48

Ich habe das ja schon oben geschrieben und halte das "Problem" Fußgänger und Radfahrer für wirklich wichtig.Denn die Autofahrer-
regelung ist eigentlich eindeutig.


Ein Radfahrer ,der auf der Fahrbahn des KV fährt .hat genauso wie ein Auto Vorfahrt. Ein aussenherum angelegter Radweg kann
aber -oft- eine Regelung mittels kleiner Vorfahrtachtenschilder haben.
Der ADAC wünscht sich Zebrastreifen rundum für die Klarheit gegenüber Fußgängern,die laut ADAC beim Einfahrenden KEINEN
Vorrang haben ,bei der Ausfahrt aber DOCH.
Erinnerungswürdig fand ich auch,daß man den gepflasterten Innenteil oder die weiße Linie nicht überfahren darf. Dieses Begradigen
macht die Durchfahrt schneller und damit gefährlicher bes für Radler/Fußgänger ,die man auf der anderen Seite durch den "BERG"
im Kreisel erst spät sieht.
Begradigen macht aber Spaß.....