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Steuerketten-Querulant
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Schon beim Gedanken an eine Polizeikontrolle treibt es manchen Autofahrern den Schweiß auf die Stirn. Wer sich nichts zuschulden kommen lassen hat, kann der Situation aber entspannt entgegensehen. Ein korrektes Verhalten gegenüber den Beamten ist aber unerlässlich.
Eine spontane Polizeikontrolle gehört für manche Autofahrer zu den absoluten Horrorvorstellungen im Verkehrsalltag. Bei einigen macht sich Panik breit, andere fühlen sich überfordert und wissen nicht, wie sie sich verhalten sollen. Dabei ist an einer routinemäßigen Verkehrskontrolle erst einmal gar nicht Schlimmes dran. Der ADAC rät Autofahrern aus diesem Grund auch grundsätzlich die Ruhe zu bewahren. Wer zuvor keinen Fehler gemacht hat und unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht, sollte entspannt bleiben und sich den Beamten gegenüber freundlich verhalten.
Die Anweisungen der Beamten befolgen
Werden Sie von einem Polizeibeamten aus dem Verkehr gewunken oder taucht im Rückspiegel oder vor Ihnen ein Streifenwagen mit der Anweisung ihm zu folgen auf, sollten Sie den Aufforderungen der Gesetzeshüter unmittelbar nachkommen. Das bedeutet: Fahren Sie langsam, setzen Sie den Blinker und signalisieren Sie den Beamten, dass Sie bereit sind anzuhalten. Wird Ihnen signalisiert, dass Sie einem Polizeiwagen hinterher fahren sollen, müssen Sie auch dieser Anweisung Folge leisten. Wer das nicht macht oder sich dem Anhaltezeichen der Beamten wiedersetzt, muss mit einem Bußgeld von 70 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen.
Verhalten während der Polizeikontrolle
Stehen Sie und kommt es zum Aufeinandertreffen mit den Beamten, sollten Sie sich so verhalten, dass sich die Polizisten nicht provoziert oder bedroht fühlen. Bleiben Sie in Ihrem Fahrzeug ruhig sitzen, kurbeln Sie das Seitenfenster herunter und warten Sie ruhig auf die Anweisungen der Beamten. Werden Sie in der Nacht angehalten und kontrolliert, ist es außerdem ratsam, die Innenbeleuchtung im Fahrzeug einzuschalten. Hektische Bewegungen oder den hastigen Griff ins Handschuhfach gilt es generell zu vermeiden. Werden Sie aufgefordert, das Fahrzeug zu verlassen, sollten Sie sich dem ebenfalls nicht wiedersetzen. Von Beleidigungen oder einem genervten Eindruckist ebenfalls abzuraten.
Nicht jede Frage muss beantwortet werden
Grundsätzlich sind Sie nicht dazu verpflichtet, auf informative Fragen, wie beispielsweise das Ziel ihrer Fahrt oder woher Sie kommen zu beantworten. Anders sieht es da wiederum bei den Personalien aus. Diese müssen angegeben werden, außerdem müssen der Führerschein und die Fahrzeugpapiere ausgehändigt werden.
Auch wenn der Verdacht besteht, dass sie eine Ordnungswidrigkeit oder eine Verkehrsstraftat begangen haben, müssen Sie sich nicht direkt zu den Vorwürfen äußern. Wer dies trotzdem tun möchte, sollte sich genau überlegen, was er antwortet, um sich nicht unnötig zu belasten. Grundsätzlich ist es empfehlenswert den Polizisten in solchen Fällen zu erklären, dass Sie sich erst einmal bei Ihrem juristischen Beistand informieren möchte.
Kein Pardon kennt die Gesetzeslage dagegen bei verboten Gegenständen, wie beispielsweise einem Radarwarner. Diese dürfen während einer Polizeikontrolle unmittelbar sichergestellt werden.
Der Atemalkoholtest kann viel Ärger ersparen
Hegen die Polizisten bei der Kontrolle den Verdacht, dass Sie unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, haben Sie selbst die Wahl, wie es weitergeht. Ein Atemalkoholtest oder ein Drogenschnelltest ist vor Ort nicht verpflichtet. Wer allerdings nicht zustimmt, macht sich verdächtig. Die Beamten dürfen Sie dann sogar mit auf die nächste Wache nehmen und dort eine medizinische Blutabnahme und einen ausführlichen Drogentest anordnen. Wer also nichts zu verbergen hat, sollte einem Schnelltest vor Ort besser zustimmen, um sich weiteren Ärger zu ersparen und schnell weiterfahren zu können.
Bußgelder müssen nicht vor Ort bezahlt werden
Wer aufgrund eines Fehlers ein Verwarnungsgeld aufgebrummt bekommt, muss dies nicht direkt in der Polizeikontrolle bezahlen. Ab einem Bußgeld in Höhe von mindestens 60 Euro müssen die Beamten ohnehin ein Bußgeldverfahren einleiten. Den entsprechenden Bescheid dazu erhalten Sie per Post.
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Asphaltjunky (22.09.2016)
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kawa-racer (22.09.2016)
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Den Bluttest kann die Polizei nicht anordnen, dafür müssen sie einen Richter/Staatsanwalt wachklingeln (wahrscheinlich gibt es für diese Fälle auch eine Bereitschaft -- und dafür brauchen sie einen triftigen Grund).
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Erleuchteter
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Steuerketten-Querulant
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Steuerketten-Querulant
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VERKEHRSKONTROLLE - WAS DARF DIE POLIZEI?
„Pusten“, Kofferraum öffnen, Fragen beantworten - was Sie bei einer Verkehrskontrolle wirklich tun müssen – und was Sie unbedingt vermeiden sollten:
Wenn diese zwei Worte im Rückspiegel aufleuchten, bekommt jeder Autofahrer feuchte Hände: „Stop! Polizei!“ Selbst wenn man überzeugt ist, nichts falsch gemacht zu haben, ist eine Verkehrskontrolle eine unangenehme Situation – vor allem dann, wenn man die eigenen Rechte gegenüber den Polizeibeamten nicht kennt. Denn auch wenn die Polizei gemäß § 36 der Straßenverkehrs-Ordnung jederzeit Verkehrskontrollen durchführen darf, müssen Autofahrer nicht jeder Aufforderung der Beamten nachkommen. Eine Übersicht der wichtigsten Fragen:
Muss ich Verkehrsverstöße zugeben?
Mehr als in jeder anderen Lebenssituation gilt bei einer Polizeikontrolle: Erst denken, dann reden! Als Autofahrer sollten sie sich genau überlegen, was Sie gegenüber den Beamten sagen. Das gilt vor allem dann, wenn man wegen eines konkreten Verkehrsverstoßes angehalten wird. „Viele Verkehrssünder überführen sich durch Ihre unvorsichtigen Angaben selbst“, sagt Rechtsanwalt Jörg Elsner, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).
Keinesfalls sollte man ein Delikt gegenüber der Polizei zugegeben – dazu ist man nicht verpflichtet. Schon die Frage, warum man wohl angehalten worden sei, beantwortet man am besten mit einem Schulterzucken. Ein versöhnliches „Ja, ja, ich weiß, die Ampel war rot“ kann als Schuldeingeständnis gewertet werden. Dadurch wird es fast unmöglich, später gegen einen Bußgeldbescheid vorzugehen. Pflicht sind lediglich Angaben zur Person und das Vorzeigen von Führer- und Fahrzeugschein. „Bei allen anderen Fragen erwidert man am besten, dass man dazu jetzt nichts sagen möchte“, rät Jörg Elsner vom DAV.
Muss ich „pusten“ und an anderen Alkohol- und Drogentests mitmachen?
Vor diesem Teil einer Verkehrskontrolle fürchten sich Autofahrer am meisten: Zur Überprüfung der Verkehrstüchtigkeit kann die Polizei verschiedene Tests durchführen. Der bekannteste ist das „Pusten“ in ein Alcotest-Gerät. Die Beamten nutzen aber ein ganzes Repertoire an anderen Maßnahmen, um Hinweise auf Alkohol- oder Drogenkonsum zu entdecken – zum Beispiel Urintests oder die Überprüfung der Pupillenreaktion mit einer Taschenlampe.
Alle diese Tests sind grundsätzlich freiwillig! „Als Autofahrer sind Sie weder verpflichtet zu pusten noch an irgendeinem anderen Test teilzunehmen“, sagt Rechtsanwalt Jörg Elsner. Verweigert man den Test, muss man die Beamten allerdings eventuell zur Wache begleiten und eine Blutprobe abgeben. Dieser musste lange Zeit eigentlich von einem Richter angeordnet werden.
Seit einer Gesetzesänderung im August 2017 ist der Richtervorbehalt aber de facto abgeschafft. Nun dürfen auch Staatsanwaltschaft und Polizeibeamte die Blutentnahme anordnen. Dies war bei "Gefahr im Verzug" auch vorher bereits üblich, da durch die zusätzliche Einschaltung eines Staatsanwalts in der Praxis häufig wertvolle Zeit verloren geht, um zeitnah die Blutalkoholkonzentration festzustellen. Für "Gefahr im Verzug" reicht es also schon, wenn die Polizisten einen eindeutigen Alkoholgeruch feststellen und den Verkehrssünder überführen wollen, bevor der Alkohol im Blut abgebaut ist.
Einem freiwilligen Test direkt bei der Kontrolle sollte man nur zustimmen, wenn man sich ganz sicher ist, weder Alkohol noch Drogen konsumiert zu haben. Denn eine Einwilligung in einen freiwilligen Test kann in einem möglichen Verfahren um einen Führerscheinentzug zum Problem werden.
Darf die Polizei das Auto kontrollieren?
Grundsätzlich dürfen die Beamten den vorschriftsmäßigen Zustand des Fahrzeugs überprüfen. Dazu gehört zum Beispiel die Überprüfung der HU-Plakette am Nummernschild oder die Kontrolle, ob der Fahrer Verbandskasten und Warndreieck dabei hat. Die Polizei darf den Fahrer auch auffordern, das Fahrzeug zu verlassen. Das Fahrzeug betreten, einfach den Kofferraum öffnen gar das Auto durchsuchen dürfen die Polizisten aber nicht.
Dazu ist – ähnlich wie bei einer Wohnung – ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss nötig. Ausnahmen gelten auch hier bei Gefahr im Verzug: „Wenn die Beamten einen begründeten Verdacht für eine Straftat haben, dürfen Sie unter Umständen auch ohne richterlichen Beschluss durchsuchen“, sagt Rechtsanwalt Jörg Elsner. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn das Fahrzeug nach Cannabis riecht.
Fazit: Ruhe bewahren
Die wichtigste Verhaltensregel in der unangenehmen Situation einer Verkehrskontrolle lautet: Ruhe bewahren. Überlegen Sie sich genau, was Sie sagen und machen Sie nur Angaben, die unbedingt nötig sind. Willigen Sie in keine Tests zur Verkehrstüchtigkeit ein, wenn Sie nicht ein absolut reines Gewissen haben.
Machen Sie deutlich, dass Sie Ihre Rechte kennen, aber bleiben Sie dabei immer höflich und sachlich. Beleidigungen oder gar Handgreiflichkeiten gegenüber den Beamten verschlimmern grundsätzlich die Situation und können sehr teuer werden. In der Regel haben Sie und die Polizisten das gleiche Interesse: möglichst schnell fertig werden.
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Steuerketten-Querulant
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Selbst Geschwindigkeiten dürfen von Polizisten einfach geschätzt werden und gelten als Beweismittel, das sagt ja schon alles.
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Steuerketten-Querulant
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Putzteufel (11.02.2020)
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In Österreich hingegen ist es glaub aber legitim und praktizierte Praxis dass Polizisten Geschwindigkeiten schätzen dürfen, und das anerkannt wird.
Das müßte Videoschrotti aber genauer wissen.
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