Sie sind nicht angemeldet.

Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: Der Audi A3 3.2 quattro, das größte Audi A3 Forum des 250PS starken Audi A3 VR6 3.2 + S3/RS3. Falls dies Ihr erster Besuch auf dieser Seite ist, lesen Sie sich bitte die Hilfe durch. Dort wird Ihnen die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus sollten Sie sich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutzen Sie das Registrierungsformular, um sich zu registrieren oder informieren Sie sich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls Sie sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert haben, können Sie sich hier anmelden.

Paramedic_LU

Steuerketten-Querulant

  • »Paramedic_LU« ist männlich
  • »Paramedic_LU« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 47 751

Registrierungsdatum: 21. Mai 2004

Aktuelles Auto: Audi A3 3.2

Postleitzahl: 67459

Wohnort: Böhl-Iggelheim

Danksagungen: 2247 / 1340

  • Nachricht senden

1

Thursday, 22. September 2016, 06:57

Richtiges Verhalten in der Polizeikontrolle: Rechte und Pflichten für Autofahrer

http://www.auto-service.de/werkstatt/rat…autofahrer.html

Zitat

Schon beim Gedanken an eine Polizeikontrolle treibt es manchen Autofahrern den Schweiß auf die Stirn. Wer sich nichts zuschulden kommen lassen hat, kann der Situation aber entspannt entgegensehen. Ein korrektes Verhalten gegenüber den Beamten ist aber unerlässlich.

Eine spontane Polizeikontrolle gehört für manche Autofahrer zu den absoluten Horrorvorstellungen im Verkehrsalltag. Bei einigen macht sich Panik breit, andere fühlen sich überfordert und wissen nicht, wie sie sich verhalten sollen. Dabei ist an einer routinemäßigen Verkehrskontrolle erst einmal gar nicht Schlimmes dran. Der ADAC rät Autofahrern aus diesem Grund auch grundsätzlich die Ruhe zu bewahren. Wer zuvor keinen Fehler gemacht hat und unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht, sollte entspannt bleiben und sich den Beamten gegenüber freundlich verhalten.
Die Anweisungen der Beamten befolgen

Werden Sie von einem Polizeibeamten aus dem Verkehr gewunken oder taucht im Rückspiegel oder vor Ihnen ein Streifenwagen mit der Anweisung ihm zu folgen auf, sollten Sie den Aufforderungen der Gesetzeshüter unmittelbar nachkommen. Das bedeutet: Fahren Sie langsam, setzen Sie den Blinker und signalisieren Sie den Beamten, dass Sie bereit sind anzuhalten. Wird Ihnen signalisiert, dass Sie einem Polizeiwagen hinterher fahren sollen, müssen Sie auch dieser Anweisung Folge leisten. Wer das nicht macht oder sich dem Anhaltezeichen der Beamten wiedersetzt, muss mit einem Bußgeld von 70 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen.
Verhalten während der Polizeikontrolle

Stehen Sie und kommt es zum Aufeinandertreffen mit den Beamten, sollten Sie sich so verhalten, dass sich die Polizisten nicht provoziert oder bedroht fühlen. Bleiben Sie in Ihrem Fahrzeug ruhig sitzen, kurbeln Sie das Seitenfenster herunter und warten Sie ruhig auf die Anweisungen der Beamten. Werden Sie in der Nacht angehalten und kontrolliert, ist es außerdem ratsam, die Innenbeleuchtung im Fahrzeug einzuschalten. Hektische Bewegungen oder den hastigen Griff ins Handschuhfach gilt es generell zu vermeiden. Werden Sie aufgefordert, das Fahrzeug zu verlassen, sollten Sie sich dem ebenfalls nicht wiedersetzen. Von Beleidigungen oder einem genervten Eindruckist ebenfalls abzuraten.
Nicht jede Frage muss beantwortet werden

Grundsätzlich sind Sie nicht dazu verpflichtet, auf informative Fragen, wie beispielsweise das Ziel ihrer Fahrt oder woher Sie kommen zu beantworten. Anders sieht es da wiederum bei den Personalien aus. Diese müssen angegeben werden, außerdem müssen der Führerschein und die Fahrzeugpapiere ausgehändigt werden.

Auch wenn der Verdacht besteht, dass sie eine Ordnungswidrigkeit oder eine Verkehrsstraftat begangen haben, müssen Sie sich nicht direkt zu den Vorwürfen äußern. Wer dies trotzdem tun möchte, sollte sich genau überlegen, was er antwortet, um sich nicht unnötig zu belasten. Grundsätzlich ist es empfehlenswert den Polizisten in solchen Fällen zu erklären, dass Sie sich erst einmal bei Ihrem juristischen Beistand informieren möchte.

Kein Pardon kennt die Gesetzeslage dagegen bei verboten Gegenständen, wie beispielsweise einem Radarwarner. Diese dürfen während einer Polizeikontrolle unmittelbar sichergestellt werden.
Der Atemalkoholtest kann viel Ärger ersparen

Hegen die Polizisten bei der Kontrolle den Verdacht, dass Sie unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, haben Sie selbst die Wahl, wie es weitergeht. Ein Atemalkoholtest oder ein Drogenschnelltest ist vor Ort nicht verpflichtet. Wer allerdings nicht zustimmt, macht sich verdächtig. Die Beamten dürfen Sie dann sogar mit auf die nächste Wache nehmen und dort eine medizinische Blutabnahme und einen ausführlichen Drogentest anordnen. Wer also nichts zu verbergen hat, sollte einem Schnelltest vor Ort besser zustimmen, um sich weiteren Ärger zu ersparen und schnell weiterfahren zu können.
Bußgelder müssen nicht vor Ort bezahlt werden

Wer aufgrund eines Fehlers ein Verwarnungsgeld aufgebrummt bekommt, muss dies nicht direkt in der Polizeikontrolle bezahlen. Ab einem Bußgeld in Höhe von mindestens 60 Euro müssen die Beamten ohnehin ein Bußgeldverfahren einleiten. Den entsprechenden Bescheid dazu erhalten Sie per Post.



Weiere Info hier: Das Schweigerecht des Beschuldigten, warum ist es so wichtig?!
A3 3.2 quattro mauritiusblau seit 16.9.03
+ AUDI-Werkstuning 8087 seit Juni 2007

[customized] - NWT powered by Custom-Chips (Engineering by Stefan - Powered by Zoran)
VCDS Ross-Tech HEX+CAN USB







Öl-Finder für VW und Audi Fahrzeuge und die Übersicht der derzeit empfehlenswerten Öle und mein Blog Baubericht BK-117 B2 Christoph 53

Es hat sich bereits 1 registrierter Benutzer bedankt.

Benutzer, die sich für diesen Beitrag bedankt haben:

Asphaltjunky (22.09.2016)

sebbel

Profi

Beiträge: 611

Registrierungsdatum: 13. Februar 2016

Aktuelles Auto: Audi A3 8P1 3.2 NWT2 01/2006

Postleitzahl: 38100

Wohnort: Braunschweig

Danksagungen: 61 / 354

  • Nachricht senden

2

Thursday, 22. September 2016, 07:37

Den Bluttest kann die Polizei nicht anordnen, dafür müssen sie einen Richter/Staatsanwalt wachklingeln (wahrscheinlich gibt es für diese Fälle auch eine Bereitschaft -- und dafür brauchen sie einen triftigen Grund).

Es hat sich bereits 1 registrierter Benutzer bedankt.

Benutzer, die sich für diesen Beitrag bedankt haben:

kawa-racer (22.09.2016)

Randam

Schüler

Beiträge: 161

Registrierungsdatum: 2. Mai 2014

Aktuelles Auto: a3 3.2

Danksagungen: 2 / 1

  • Nachricht senden

3

Thursday, 22. September 2016, 22:22

wollt gerade fragen, ob hier schonmal jemand den alkoholtest vor ort verweigert hat.

quattrofever

Erleuchteter

  • »quattrofever« ist männlich

Beiträge: 9 328

Registrierungsdatum: 11. April 2005

Aktuelles Auto: VW T4 Caravelle, Audi S6 (4G) Avant 4.0 TFSI, Audi TT 3.2 Roadster, Audi A4 (8K) - 3.0 TFSI quattro

Postleitzahl: 92637

Wohnort: Weiden in der Oberpfalz

Danksagungen: 912 / 905

  • Nachricht senden

4

Wednesday, 12. October 2016, 14:00

Den Bluttest kann die Polizei nicht anordnen, dafür müssen sie einen Richter/Staatsanwalt wachklingeln (wahrscheinlich gibt es für diese Fälle auch eine Bereitschaft -- und dafür brauchen sie einen triftigen Grund).

Ja, dafür gibt es eine Bereitschaft. Mein Kumpel ist Gerichtsmediziner und hat damit häufiger zu tun. :D
Mercedes E500 T - 7G-Tronic
Mercedes V300D 4Matic - 9G-Tronic
VW T4 Caravelle - 2,5 TDI Handschalter
Audi TT (8J) Roadster - 3,2 quattro Handschalter
Audi A4 (8K) Limousine - 3.0 TFSI quattro S-Tronic

Verbrauch aller Fahrzeuge

VCDS Userliste

quattrofever

Erleuchteter

  • »quattrofever« ist männlich

Beiträge: 9 328

Registrierungsdatum: 11. April 2005

Aktuelles Auto: VW T4 Caravelle, Audi S6 (4G) Avant 4.0 TFSI, Audi TT 3.2 Roadster, Audi A4 (8K) - 3.0 TFSI quattro

Postleitzahl: 92637

Wohnort: Weiden in der Oberpfalz

Danksagungen: 912 / 905

  • Nachricht senden

5

Wednesday, 16. October 2019, 12:02

Das mit den Bluttest hat sich in einigen Bundesländern mittlerweile geändert, wenn nicht sogar deutschlandweit. Es können somit Beamte die Blutentnahme aufgrund eines Verdachts anordnen und es sollen keine richterlichen Beschlüsse mehr für diese "Körperverletzung" notwendig sein.
Mercedes E500 T - 7G-Tronic
Mercedes V300D 4Matic - 9G-Tronic
VW T4 Caravelle - 2,5 TDI Handschalter
Audi TT (8J) Roadster - 3,2 quattro Handschalter
Audi A4 (8K) Limousine - 3.0 TFSI quattro S-Tronic

Verbrauch aller Fahrzeuge

VCDS Userliste

Paramedic_LU

Steuerketten-Querulant

  • »Paramedic_LU« ist männlich
  • »Paramedic_LU« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 47 751

Registrierungsdatum: 21. Mai 2004

Aktuelles Auto: Audi A3 3.2

Postleitzahl: 67459

Wohnort: Böhl-Iggelheim

Danksagungen: 2247 / 1340

  • Nachricht senden

6

Sunday, 8. December 2019, 18:33

Etwas zum Sachverhalt, wenn es dann mal vor Gericht geht

https://www.lto.de/recht/justiz/j/polize…s-zuverlaessig/
A3 3.2 quattro mauritiusblau seit 16.9.03
+ AUDI-Werkstuning 8087 seit Juni 2007

[customized] - NWT powered by Custom-Chips (Engineering by Stefan - Powered by Zoran)
VCDS Ross-Tech HEX+CAN USB







Öl-Finder für VW und Audi Fahrzeuge und die Übersicht der derzeit empfehlenswerten Öle und mein Blog Baubericht BK-117 B2 Christoph 53

Paramedic_LU

Steuerketten-Querulant

  • »Paramedic_LU« ist männlich
  • »Paramedic_LU« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 47 751

Registrierungsdatum: 21. Mai 2004

Aktuelles Auto: Audi A3 3.2

Postleitzahl: 67459

Wohnort: Böhl-Iggelheim

Danksagungen: 2247 / 1340

  • Nachricht senden

7

Monday, 10. February 2020, 13:28

Quelle: https://www.schmidt-ra.de


Zitat

VERKEHRSKONTROLLE - WAS DARF DIE POLIZEI?

„Pusten“, Kofferraum öffnen, Fragen beant­worten - was Sie bei einer Verkehrs­kon­trolle wirklich tun müssen – und was Sie unbedingt vermeiden sollten:

Wenn diese zwei Worte im Rückspiegel aufleuchten, bekommt jeder Autofahrer feuchte Hände: „Stop! Polizei!“ Selbst wenn man überzeugt ist, nichts falsch gemacht zu haben, ist eine Verkehrskontrolle eine unangenehme Situation – vor allem dann, wenn man die eigenen Rechte gegenüber den Polizeibeamten nicht kennt. Denn auch wenn die Polizei gemäß § 36 der Straßenverkehrs-Ordnung jederzeit Verkehrskontrollen durchführen darf, müssen Autofahrer nicht jeder Aufforderung der Beamten nachkommen. Eine Übersicht der wichtigsten Fragen:

Muss ich Verkehrsverstöße zugeben?
Mehr als in jeder anderen Lebenssituation gilt bei einer Polizeikontrolle: Erst denken, dann reden! Als Autofahrer sollten sie sich genau überlegen, was Sie gegenüber den Beamten sagen. Das gilt vor allem dann, wenn man wegen eines konkreten Verkehrsverstoßes angehalten wird. „Viele Verkehrssünder überführen sich durch Ihre unvorsichtigen Angaben selbst“, sagt Rechtsanwalt Jörg Elsner, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).

Keinesfalls sollte man ein Delikt gegenüber der Polizei zugegeben – dazu ist man nicht verpflichtet. Schon die Frage, warum man wohl angehalten worden sei, beantwortet man am besten mit einem Schulterzucken. Ein versöhnliches „Ja, ja, ich weiß, die Ampel war rot“ kann als Schuldeingeständnis gewertet werden. Dadurch wird es fast unmöglich, später gegen einen Bußgeldbescheid vorzugehen. Pflicht sind lediglich Angaben zur Person und das Vorzeigen von Führer- und Fahrzeugschein. „Bei allen anderen Fragen erwidert man am besten, dass man dazu jetzt nichts sagen möchte“, rät Jörg Elsner vom DAV.

Muss ich „pusten“ und an anderen Alkohol- und Drogentests mitmachen?
Vor diesem Teil einer Verkehrskontrolle fürchten sich Autofahrer am meisten: Zur Überprüfung der Verkehrstüchtigkeit kann die Polizei verschiedene Tests durchführen. Der bekannteste ist das „Pusten“ in ein Alcotest-Gerät. Die Beamten nutzen aber ein ganzes Repertoire an anderen Maßnahmen, um Hinweise auf Alkohol- oder Drogenkonsum zu entdecken – zum Beispiel Urintests oder die Überprüfung der Pupillenreaktion mit einer Taschenlampe.

Alle diese Tests sind grundsätzlich freiwillig! „Als Autofahrer sind Sie weder verpflichtet zu pusten noch an irgend­einem anderen Test teilzu­nehmen“, sagt Rechts­anwalt Jörg Elsner. Verweigert man den Test, muss man die Beamten aller­dings eventuell zur Wache begleiten und eine Blutprobe abgeben. Dieser musste lange Zeit eigentlich von einem Richter angeordnet werden.

Seit einer Gesetzesänderung im August 2017 ist der Richtervorbehalt aber de facto abgeschafft. Nun dürfen auch Staatsanwaltschaft und Polizeibeamte die Blutentnahme anordnen. Dies war bei "Gefahr im Verzug" auch vorher bereits üblich, da durch die zusätzliche Einschaltung eines Staatsanwalts in der Praxis häufig wertvolle Zeit verloren geht, um zeitnah die Blutalkoholkonzentration festzustellen. Für "Gefahr im Verzug" reicht es also schon, wenn die Polizisten einen eindeutigen Alkoholgeruch feststellen und den Verkehrssünder überführen wollen, bevor der Alkohol im Blut abgebaut ist.

Einem freiwil­ligen Test direkt bei der Kontrolle sollte man nur zustimmen, wenn man sich ganz sicher ist, weder Alkohol noch Drogen konsu­miert zu haben. Denn eine Einwil­ligung in einen freiwil­ligen Test kann in einem möglichen Verfahren um einen Führerschei­n­entzug zum Problem werden.

Darf die Polizei das Auto kontrollieren?
Grundsätzlich dürfen die Beamten den vorschriftsmäßigen Zustand des Fahrzeugs überprüfen. Dazu gehört zum Beispiel die Überprüfung der HU-Plakette am Nummern­schild oder die Kontrolle, ob der Fahrer Verbands­kasten und Warndreieck dabei hat. Die Polizei darf den Fahrer auch auffordern, das Fahrzeug zu verlassen. Das Fahrzeug betreten, einfach den Kofferraum öffnen gar das Auto durch­suchen dürfen die Polizisten aber nicht.

Dazu ist – ähnlich wie bei einer Wohnung – ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss nötig. Ausnahmen gelten auch hier bei Gefahr im Verzug: „Wenn die Beamten einen begründeten Verdacht für eine Straftat haben, dürfen Sie unter Umständen auch ohne richterlichen Beschluss durchsuchen“, sagt Rechtsanwalt Jörg Elsner. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn das Fahrzeug nach Cannabis riecht.

Fazit: Ruhe bewahren
Die wichtigste Verhal­tens­regel in der unange­nehmen Situation einer Verkehrs­kon­trolle lautet: Ruhe bewahren. Überlegen Sie sich genau, was Sie sagen und machen Sie nur Angaben, die unbedingt nötig sind. Willigen Sie in keine Tests zur Verkehrstüchtigkeit ein, wenn Sie nicht ein absolut reines Gewissen haben.

Machen Sie deutlich, dass Sie Ihre Rechte kennen, aber bleiben Sie dabei immer höflich und sachlich. Belei­di­gungen oder gar Handgreif­lich­keiten gegenüber den Beamten verschlimmern grundsätzlich die Situation und können sehr teuer werden. In der Regel haben Sie und die Polizisten das gleiche Interesse: möglichst schnell fertig werden.
A3 3.2 quattro mauritiusblau seit 16.9.03
+ AUDI-Werkstuning 8087 seit Juni 2007

[customized] - NWT powered by Custom-Chips (Engineering by Stefan - Powered by Zoran)
VCDS Ross-Tech HEX+CAN USB







Öl-Finder für VW und Audi Fahrzeuge und die Übersicht der derzeit empfehlenswerten Öle und mein Blog Baubericht BK-117 B2 Christoph 53

quattrofever

Erleuchteter

  • »quattrofever« ist männlich

Beiträge: 9 328

Registrierungsdatum: 11. April 2005

Aktuelles Auto: VW T4 Caravelle, Audi S6 (4G) Avant 4.0 TFSI, Audi TT 3.2 Roadster, Audi A4 (8K) - 3.0 TFSI quattro

Postleitzahl: 92637

Wohnort: Weiden in der Oberpfalz

Danksagungen: 912 / 905

  • Nachricht senden

8

Monday, 10. February 2020, 14:43

Das sind ein paar sehr gute Hinweise. :thumbup:

Problem bleibt nur das die Polizisten ja doch an einem "längeren Hebel" sitzen. Passt es dem Beamten nicht das er merkt das ich weiß was ich darf oder nicht darf, können Schikanen im Bereich des Möglichen beginnen die das Ganze in die Länge ziehen. Auch vor Gericht würde ich behaupten hat eine polizeiliche Aussage immer mehr Gewicht als eine von einem selbst. Selbst Geschwindigkeiten dürfen von Polizisten einfach geschätzt werden und gelten als Beweismittel, das sagt ja schon alles. Es wird vermutlich niemand aufgrund dessen wirklich eines Verstoßes bestraft, möglich wäre es aber, somit ist es gar nicht immer ganz so leicht auf sein gutes Recht zu bestehen, auch wenn das sehr freundlich geschieht. Hat man selbst einen Zeugen dabei, ist es aber immer schon etwas einfacher.
Mercedes E500 T - 7G-Tronic
Mercedes V300D 4Matic - 9G-Tronic
VW T4 Caravelle - 2,5 TDI Handschalter
Audi TT (8J) Roadster - 3,2 quattro Handschalter
Audi A4 (8K) Limousine - 3.0 TFSI quattro S-Tronic

Verbrauch aller Fahrzeuge

VCDS Userliste

Paramedic_LU

Steuerketten-Querulant

  • »Paramedic_LU« ist männlich
  • »Paramedic_LU« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 47 751

Registrierungsdatum: 21. Mai 2004

Aktuelles Auto: Audi A3 3.2

Postleitzahl: 67459

Wohnort: Böhl-Iggelheim

Danksagungen: 2247 / 1340

  • Nachricht senden

9

Monday, 10. February 2020, 14:57

Wenn mir ein Polizist nicht passt, bekommt er den falschen KFZ Schein hingereicht. Dadurch dass ich 2 identische Audi hab, bis auf die Farbe, der Halter gleich ist, und auch die Zeichen im Nummernschild, lediglich einmal RP und einmal LU vorne.....klappt das meist immer. Sagt er das ist der falsche, kommt eine Entschuldigung meinerseits. Sagt er es passt, mach ihn aufmerksam dass das nicht sein kann, da er nen falschen Schein hat ^^
Bei uns im Bezirk sind beide Zulassungen üblich. LU und RP. Daher geht das nahezu immer unter ^^
A3 3.2 quattro mauritiusblau seit 16.9.03
+ AUDI-Werkstuning 8087 seit Juni 2007

[customized] - NWT powered by Custom-Chips (Engineering by Stefan - Powered by Zoran)
VCDS Ross-Tech HEX+CAN USB







Öl-Finder für VW und Audi Fahrzeuge und die Übersicht der derzeit empfehlenswerten Öle und mein Blog Baubericht BK-117 B2 Christoph 53

Pende

Profi

  • »Pende« ist männlich

Beiträge: 1 620

Registrierungsdatum: 11. Januar 2009

Aktuelles Auto: Audi A4 Allroad 50 TDI (ehemals. A3 3.2 Quattro DSG - S-Line)

Postleitzahl: 96450

Wohnort: Coburg

Danksagungen: 53 / 64

  • Nachricht senden

10

Monday, 10. February 2020, 18:12

@quattrofever
Seit wann darf die deutsche Polizei die Geschwindigkeit schätzen?
Ohne Messgeräte und Aufzeichnung können die dich nur überführen, wenn du dich selbst verrätst.

sebbel

Profi

Beiträge: 611

Registrierungsdatum: 13. Februar 2016

Aktuelles Auto: Audi A3 8P1 3.2 NWT2 01/2006

Postleitzahl: 38100

Wohnort: Braunschweig

Danksagungen: 61 / 354

  • Nachricht senden

11

Tuesday, 11. February 2020, 02:00

Selbst Geschwindigkeiten dürfen von Polizisten einfach geschätzt werden und gelten als Beweismittel, das sagt ja schon alles.

Das ist inzwischen nicht mehr so. In meinen Augen ist das reine Willkür, wenn ein Polizist raten darf, wie schnell man fährt. Es gibt da diverse Urteile, bei denen eben dieses Schätzen nicht genau ist. Gerade bei der Ermittlung des Strafmaßes kommt es teilweise auf jedes km/h an.

Daher finde ich Paras Beitrag richtig gut - wurde neulich mal angehalten, weil ich etwas schnell über eine Kreuzung gefahren bin, nachdem ich von einem anderen Verkehrsteilnehmer geschnitten wurde. So einfache Fragen - im schon fast kumpelhaften Ton: "Da waren Sie doch etwas schnell unterwegs?" sollte man direkt verneinen - "Nein, das war noch rechtlich OK, das wirkte nur schnell, weil der andere Verkehrsteilnehmer nur 35 fuhr" - und schon ist die Situation geklärt. Danach folgt meist noch der Check: Verbandskasten, Warndreieck und die Weste(n) und schon ist der Spuk vorbei.

Ein Tipp von mir noch: Da die Polizei willkührlich den Führerschein "sicherstellen" kann, wenn sie einen Verstoß vermuten, empfehle ich Euch, den Führerschein erst gar nicht bei Euch zu haben (sofern Ihr schon einen EU-Führerschein ab 04/2000 habt). Dann können sie das direkt im Auto prüfen, ob Ihr in Besitz einer Fahrerlaubnis seid und müsst ggf. nur eine Strafe von 10-15 Eur bezahlen. In meinem Fall wollten sie die aber nie beglichen haben, da das für sie nur Aufwand ist. Ich wohne zudem nur ca. 800m Luftlinie von der Dienststelle entfernt.

quattrofever

Erleuchteter

  • »quattrofever« ist männlich

Beiträge: 9 328

Registrierungsdatum: 11. April 2005

Aktuelles Auto: VW T4 Caravelle, Audi S6 (4G) Avant 4.0 TFSI, Audi TT 3.2 Roadster, Audi A4 (8K) - 3.0 TFSI quattro

Postleitzahl: 92637

Wohnort: Weiden in der Oberpfalz

Danksagungen: 912 / 905

  • Nachricht senden

12

Tuesday, 11. February 2020, 08:08

Ich gebe euch Recht das dieses Schätzen der Geschwindigkeit nicht mehr hergenommen wird und es eben schon viele Gegenbeispiele gibt, gesetzlich ist es aber noch als Beweis anerkannt wenn ein Richter dies annehmen möchte, aktuell gibt es daran noch keine Änderung. Klar sieht die Praxis meist anders aus aber darauf verlassen würde ich mich nie, zudem sollte das ja nur als theoretisches Extrembeispiel dienen wieviel Vertrauensvorsprung die Polizei hat oder theoretisch haben könnte.

Der Beitrag von Para bleibt sehr informativ und gut, klar, zu wissen was man darf und was seine Rechte sind ist nie verkehrt.
Mercedes E500 T - 7G-Tronic
Mercedes V300D 4Matic - 9G-Tronic
VW T4 Caravelle - 2,5 TDI Handschalter
Audi TT (8J) Roadster - 3,2 quattro Handschalter
Audi A4 (8K) Limousine - 3.0 TFSI quattro S-Tronic

Verbrauch aller Fahrzeuge

VCDS Userliste

Paramedic_LU

Steuerketten-Querulant

  • »Paramedic_LU« ist männlich
  • »Paramedic_LU« ist der Autor dieses Themas

Beiträge: 47 751

Registrierungsdatum: 21. Mai 2004

Aktuelles Auto: Audi A3 3.2

Postleitzahl: 67459

Wohnort: Böhl-Iggelheim

Danksagungen: 2247 / 1340

  • Nachricht senden

13

Tuesday, 11. February 2020, 08:40

Viele Polizisten sind echt erst mal perplex wenn man sich nur auf die 3-4 Sachen einlässt die man sagen muss, und kein Deut mehr :D
Das ist meine Erfahrung. Die wissen dann oft nicht was sagen :rolleyes:

In Österreich hingegen ist es glaub aber legitim und praktizierte Praxis dass Polizisten Geschwindigkeiten schätzen dürfen, und das anerkannt wird.
Das müßte Videoschrotti aber genauer wissen.
A3 3.2 quattro mauritiusblau seit 16.9.03
+ AUDI-Werkstuning 8087 seit Juni 2007

[customized] - NWT powered by Custom-Chips (Engineering by Stefan - Powered by Zoran)
VCDS Ross-Tech HEX+CAN USB







Öl-Finder für VW und Audi Fahrzeuge und die Übersicht der derzeit empfehlenswerten Öle und mein Blog Baubericht BK-117 B2 Christoph 53

Pende

Profi

  • »Pende« ist männlich

Beiträge: 1 620

Registrierungsdatum: 11. Januar 2009

Aktuelles Auto: Audi A4 Allroad 50 TDI (ehemals. A3 3.2 Quattro DSG - S-Line)

Postleitzahl: 96450

Wohnort: Coburg

Danksagungen: 53 / 64

  • Nachricht senden

14

Tuesday, 11. February 2020, 08:49

Man muss einfach Ruhe bewahren in einer Kontrolle. Die Polizei macht auch nur ihren Job.
Wenn ich denen "Blöd" komme, dann kann es halt passieren, dass die einen etwas genauer kontrollieren.
Aber wer würde das nicht auch machen, wenn der Gegenüber einen für Blöd verkaufen will.


Auch finde ich es unpassend die Polizei hier als die Bösen hinzustellen. So einfach haben die das auch nicht.

Es hat sich bereits 1 registrierter Benutzer bedankt.

Benutzer, die sich für diesen Beitrag bedankt haben:

Putzteufel (11.02.2020)

quattrofever

Erleuchteter

  • »quattrofever« ist männlich

Beiträge: 9 328

Registrierungsdatum: 11. April 2005

Aktuelles Auto: VW T4 Caravelle, Audi S6 (4G) Avant 4.0 TFSI, Audi TT 3.2 Roadster, Audi A4 (8K) - 3.0 TFSI quattro

Postleitzahl: 92637

Wohnort: Weiden in der Oberpfalz

Danksagungen: 912 / 905

  • Nachricht senden

15

Tuesday, 11. February 2020, 09:23

Für blöd finde ich gar nicht das sie hingestellt werden mit dem Beitrag. Nur leider gibt es überall mal schwarze Schafe die mehr versuchen als sie dürfen oder eben geschickt hier und da eine Aussage versuchen raus zu locken, die man so nicht sagen müsste. Es ist und bleibt aber deren Job und es sind auch nur Menschen, sehe ich ganz genauso, umso wichtiger ist es denke ich aber auch das man weiß was man darf und muss und was nicht.

Ich bin da aber voll bei dir @Pende, wenn man freundlich ist und normal mit ihnen umgeht, dann wird wohl zu 90% auch nichts Negatives passieren, vor allem in den Standardverkehrskontrollen nicht.
Mercedes E500 T - 7G-Tronic
Mercedes V300D 4Matic - 9G-Tronic
VW T4 Caravelle - 2,5 TDI Handschalter
Audi TT (8J) Roadster - 3,2 quattro Handschalter
Audi A4 (8K) Limousine - 3.0 TFSI quattro S-Tronic

Verbrauch aller Fahrzeuge

VCDS Userliste

videoschrotti

Perfektionist

  • »videoschrotti« ist männlich

Beiträge: 2 795

Registrierungsdatum: 2. Juli 2010

Aktuelles Auto: RS3 8Y Bj. 2022

Wohnort: Wien

Danksagungen: 662 / 731

  • Nachricht senden

16

Tuesday, 11. February 2020, 09:43

In Österreich hingegen ist es glaub aber legitim und praktizierte Praxis dass Polizisten Geschwindigkeiten schätzen dürfen, und das anerkannt wird.
Das müßte Videoschrotti aber genauer wissen.

Das ist richtig. In Ö kann eine Strafe für Schnellfahren aufgrund der Schätzung von einem Polizisten erfolgen. Das hält auch vor Gericht. Polizisten dürfen auch während des Verfahrens ihre Angaben ändern......
Schicksal ist die Zukunft, an deren Gestaltung man nicht hart genug gearbeitet hat