So, dann schreib ich mal nieder wie das nun alles weiter ging. Ist ja auch im Intresse des Verbraucherschutzes.
Kurz nach dem Erstellen des Beitrages, hielt ich Rücksprache mit sinusssss von hier im Forum, der ist ja vom Fach.
Meine Bedenken von zuvor wurden bestätigt.
Es ist der typische Fall von hausierenden Abzockerbanden aus dem Gewerbetreibenden Bereich, welche den örtlich ansässigen Gewerken viel Schaden zufügen.
Die Arbeit für beide Kamine mit angeliefertem Material ist noch keine 500 Euro wert, inkl. Lohnkosten. Abgesehen davon dass diese Platten innerhalb 1-2 Jahre kaputtgingen. Von der Farbe mal ganz abgesehen.
Auf sinusssss Rat hin meldete ich mich bei der zuständigen Dachdecker-Innung in Ludwigshafen.
Auch der Obermeister der Innung bestätigte alles und erzählte aus dem Nähkästchen was da noch alles passiert bei solchen Banden.
Der Rechtsanwalt wurde auch informiert, dass eventuell was kommen könnte bezüglich dieser Sache.
Weitere Vorgehensweise?
Handwerker anrufen, dass die Arbeiten nicht ausgeführt werden und das Material abgeholt werden soll. Es handelt sich hier um ein Haustürgeschäft. Somit hat man nach § 312 BGB 14 Tage Zeit zum Widerruf des Vertragsabschlusses ohne Angabe von Gründen.
Info zum Haustürgeschäft
Wurde mit dem Verbraucher ein Haustürgeschäft iSv § 312 BGB abgeschlossen, steht ihm ein Widerrufsrecht zu.
1. Form und Frist des Widerrufs
Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Sache innerhalb von zwei Wochen gegenüber dem Unternehmer zu erklären. Die rechtzeitige Absendung genügt zur Fristwahrung. Der Verbraucher sollte immer darauf achten, dass er den Widerruf / die Rücksendung auch beweisen kann (Einschreiben mit Rückschein!)
2. Fristbeginn
a) Die Widerrufsfrist beginnt erst mit dem Zeitpunkt, zu dem der Verbraucher eine deutlich gestaltete Belehrung über sein Widerrufsrecht erhält.
Die Belehrung muss
· in Textform geschehen,
· Namen und Anschrift desjenigen enthalten, gegenüber dem der Rücktritt zu erklären ist,
· einen Hinweis auf den Fristbeginn, Widerrufsfrist und darauf, dass zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung genügt, enthalten,
· einen Hinweis auf die Rechtsfolgen des § 357 Abs. 1 und 3 BGB enthalten.
b) Bei der Lieferung von Waren beginnt die Widerrufsfrist nicht vor dem Tag ihres Einganges beim Empfänger.
Als Haustürgeschäft gilt auch, wenn der Eigentümer mit dem Handwerker im Anwesen war und dort der Vertrag unterschrieben wurde. Nicht nur vor dem Haus oder im Hof.
Geht der Hauseigentümer in den Laden, oder Betriebsräume des Handwerkers, dann entfällt das sogenannte Haustürgeschäft, da der Besitzer bewusst und mit dem Ziel Arbeitsleistung einzukaufen zum Handwerker ging.
Ich setzte also noch einen schriftlichen Widerruf auf und brachte ihn mittels Einschreiben mit Rückantwortschein auf den Postweg. Zur Absicherung. Kopie ging an Anwalt.
Der angerufene Handwerker wollte wissen warum wir zurücktreten und wollte persönlich vorbeikommen. Freitag 8 Uhr. Sollte er nur kommen.....
Zu zweit waren sie dann plötzlich da. Wo mein Vater sei fragten sie. Ich antwortete dass ich über zu vergebende Arbeiten nun entscheide und mein Vater nicht da sei. Im Gesicht des Handwerkers sah man etwas Unmut...
Weshalb ich es nicht machen lassen will fragte er. Der Kamin sei kaputt und muss dringend gemacht werden. Es bestünde Brandgefahr. Ich antwortete ihm, dass es so schlimm nicht sein kann, und wir August haben, und vor Oktober/November eh nicht der Kamin befeuert wird. Keine Einwände mehr.
Was wenn er 300 Euro im Preis runterginge. Das Material liegt ja schon da, und sie sind eh im Ort. In ein paar Stunden wären die Kamine gemacht. Ich antwortete ihm ruhig, dass ich gern einen Kostenvoranschlag hätte wie er konform sei, um Ihre Leistung mit der Leistung anderer Fachbetriebe vergleichen zu können.
Sie hätten doch schon alles niedergeschrieben, meinten sie, worauf ich antwortete, dass folgendes:
2 Kaminabdeckungen liefern und montieren
2.) 2 Kamine mit asbestfreien Eternitplatten incl. Zubehör liefern und montieren.
Preis gilt als Festpreis.
Kein Kostenvoranschlag sei, da die Einzelposten, Einzelpreise, Gesamtpreis, Mwst, Firmenanschrift, Steuernummer, und Bankverbindung fehle
Beide waren leiser, der eine meinte, OK, sagen wir 1100 komplett und eine neue Regenrinne.
Ich so: Wenn Sie mir den Kostenvoranschlag abgeben, kann man darüber reden....der andere sah es ein und meinte zu ihm nur,,,,komm lass uns gehen, der machts net, der will n Voranschlag.
Gingen zum Tor und sagten sie holen das Material später ab.
2 Std später kamen 3 Autos und 7 Mann .....
Als sie eintraten, kein „Hallo Herr L... + Fr. L*** Wie geht’s uns denn? Kein Schmuß, kein Zuckerl,,,,im Gegenteil, Gemecker, dass sie deshalb unnötig das Zeug angeliefert hätten und extra die Platten kauften.....wobei ich auf die 2 Platten verwies und meinte, so zerrupft wie die Schnittkante sei, und schräg die Platten abgesägt sind, sind die bestimmt nicht vom Bauhaus oder sonst wo, sondern Reste vom Vorgänger.
Im Ort waren die tatsachlich zeitgleich bei 7 anderen Leuten und sanierten akute gefährliche Kamine die das Haus anzünden könnten. Natürlich war kein Hausbesitzer unter 65 Jahren dabei.......
Ich frag mich wie man mit einer Schale aus 4 Faserplatten und Winkeln und roter Farbe einen Kamin fachgerecht sanieren kann, so dass keine Feuersgefahr mehr besteht.
Hierzu muss laut Obermeister der Innung der Kamin untersucht werden. Fugen und Steine begutachtet werden, sachgerecht gemauert werden. Dann kommt ein Unterbau auf den Kamin, auf diesen dann die Verblendung mit Edelstahl, Schieferplatten, etc...
Apropos Schieferplatten. Meinen Eltern wurde erzählt er wird mit Schiefer verblendet.
Am Tag darauf beim Abholen des Materials waren es plötzlich Schiefer-Betonfaserplatten.
Das Wort Betonfaserplatten hörten meine Eltern da zum Ersten Mal. Am Vortag waren es noch gute teure Schieferplatten. Diese bekommt man in kleinem Format so 20x20cm in versch Farben, nur net in Faserbetonplattengrau
Der 30Kilo Farbeimer war auch schon benutzt. Eventuell wollten die nur 1x drüberstreichen, und ganzen Eimer berechnen.
Lug und Betrug überall.....
Schön, dass zum Zeitpunkt der Abholung im Haus bei offenem Fenster ein Innungsmeister und ein Vertreter der örtlichen Kripo zugegen war
Mein Tip:
Informiert Eure ältere Verwandtschaft, Eltern etc. über solche Gauner. Bei Geiz ist Geil, und Überrumpelungs und Paniktaktik setzt jeder klare Verstand aus. Im Endeffekt zahlt man zuviel, bekommt Pfusch der teuer saniert werden muss. Warum nicht gleich zum ortsansässigen Handwerksbetrieb. Der stellt auch einen konformen Kostenvoranschlag aus und lässt sich mit der Konkurrenz messen in seiner Leistung.
Diese ziehenden Wanderheuschrecken haben nichts als Abzocke vor, insbesondere bei älteren Leuten. Der Typ war so aalglatt und schmierig wie die Jungs von den Kaffeefahrten.
Hier das Material mit dem der Kamin "saniert" werden sollte
EDIT:
Dieses Schundmaterial auf den Bildern inkl. Arbeit sind keine 1800 Euro Wert. Das sah man daran wie tief er im Preis runtergehen wollte. Selbst dann hätte er noch gut verdient.....