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...bei einer Geschwindigkeit von 153km/h mit 28 Metern hinter dem Vordermann anstelle von 63,7 Metern...
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Weniger als 30.6 m Abstand: 100 Euro und 3 Punkte.
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Steuerketten-Querulant
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Fortgeschrittener
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Zitat
Original geschrieben von Holger-R32(A3-MTM-TDI)
Nabend
Evtl von einer Autobahnbrücke gefilmt,da wird man nicht gleich aufgehalten,war bei mir auch so,an einem Brückenpfeiler war ne kleine Kamera instl und die war verdammt klein
Grüsse Holger
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Meister
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Zitat
Original geschrieben von Sven87
...
Muss ich mich jetzt immer an die StVO halten??!?!?!
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Fortgeschrittener
Registrierungsdatum: 28. Januar 2005
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Zitat
Original geschrieben von Race-Hugo
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Original geschrieben von Sven87
...
Muss ich mich jetzt immer an die StVO halten??!?!?!
:-) Der war gut.
Nee, Spaß bei Seite. Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr verjähren grundsätzlich in 3 Monaten, solange wegen der Handlung weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben ist, danach in 6 Monaten. (§ 26 III StVG).
Die Verjährung beginnt, sobald die Handlung beendet ist. Tritt ein zum Tatbestand gehörender Erfolg erst später ein, so beginnt die Verjährung mit diesem Zeitpunkt.
PS: Die Quallität der Bilder ist recht gut. Wenn man nicht grad maskiert war, gibt es kaum ein "rauskommen".
Zitat
Original geschrieben von Sven87
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Original geschrieben von Holger-R32(A3-MTM-TDI)
Nabend
Evtl von einer Autobahnbrücke gefilmt,da wird man nicht gleich aufgehalten,war bei mir auch so,an einem Brückenpfeiler war ne kleine Kamera instl und die war verdammt klein
Grüsse Holger
aber die sind doch an verdammt vielen Brücken, diese Kameras.
Oder gibts da unterschiede??
Muss ich mich jetzt immer an die StVO halten??!?!?!
-wäre ja auch blöd-
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Original geschrieben von Paramedic_LU
Alles was 3 Monate nach "Tat" eingeht sollte eigentlich hinfällig sein.
In der Zeit sollte es zugestellt sein.
Möglicherweise waren die auf einer Sammeltour. Ob man direkt angehalten werden muss, kann ich nicht sagen.
Auf alle Fälle ab zum Anwalt. Und alle Möglichkeiten ausschöpfen.
Ich glaub nicht dass sie beweisen können WER fuhr
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Steuerketten-Querulant
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Meister
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Zitat
Original geschrieben von Viril
... Außerdem geht es hier um eine Bußsache, also sechs Monate Verjährungsfrist.
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Fortgeschrittener
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Original geschrieben von BrainRunner
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Original geschrieben von Sven87
Zitat
Original geschrieben von Holger-R32(A3-MTM-TDI)
Nabend
Evtl von einer Autobahnbrücke gefilmt,da wird man nicht gleich aufgehalten,war bei mir auch so,an einem Brückenpfeiler war ne kleine Kamera instl und die war verdammt klein
Grüsse Holger
aber die sind doch an verdammt vielen Brücken, diese Kameras.
Oder gibts da unterschiede??
Muss ich mich jetzt immer an die StVO halten??!?!?!
-wäre ja auch blöd-
Ich find da jetzt leider kein Beispielbild, aber diese typischen spacigen Gerätschaften sind für die Verkehrsüberwachung zuständig und können gar keine Bilder machen. Das sind Radargeräte, die zB die Autos zählen, und die Dichte erfassen können. Diese Geräte haben meistens nen kleinen Sonnenlichtkollektor obendrauf und einen runden Stab Richtung Fahrbahn. Da brauchst du dir keine Gedanken machen.
Zitat
Original geschrieben von Race-Hugo
Zitat
Original geschrieben von Viril
... Außerdem geht es hier um eine Bußsache, also sechs Monate Verjährungsfrist.
Das nennt sich Bußgeldpflichtige Ordnungswidrigkeit (BOwi).
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Steuerketten-Querulant
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Steuerketten-Querulant
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