Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag, den 29. Juni 2006, beschlossen, die Steuerbegünstigung für die Alternativ-Kraftstoffe Erdgas und Flüssiggas gleichermaßen bis zum Jahr 2018 festzulegen. Damit wird eine seit mehreren Jahren andauernde Unsicherheit über die weitere Förderung von Autogas, also Flüssiggas als Kraftstoff, durch das gemeinsame Votum der Koalitionsfraktionen beendet. Nach bisheriger Regelung war Erdgas bis 2020 begünstigt, Autogas dagegen nur bis 2009. In dieser Ungleichbehandlung hatten zahlreiche Politiker einen wettbewerbsverzerrenden Eingriff in den Markt gesehen, für den es weder eine ökologische noch eine politisch nachvollziehbare Grundlage gab. Der Deutsche Verband Flüssiggas e. V. (DVFG) begrüßt, dass die verabschiedete Fassung des Energiesteuergesetzes nun die Chance auf faire Marktbedingungen eröffnet, bei denen die Auswahl einer schadstoffarmen Antriebsvariante den Verbrauchern selbst überlassen wird.
Ein Blick auf die aktuellen Entwicklungsstadien der beiden Gaskraftstoffe zeigt, dass die Abstimmung der Verbraucher bereits bisher eindeutig zu Gunsten des Autogases ausgefallen ist. Mit mehr als 85.000 flüssiggasbetriebenen Fahrzeugen und einer Infrastruktur von über 1.450 öffentlich zugänglichen Tankstellen wurde eine Größenordnung erreicht, von der der Kraftstoff Erdgas weit entfernt ist. Nach Ansicht des DVFG wird sich diese dynamische Entwicklung auf Basis der steuerlichen Gleichbehandlung fortsetzen. Die marktwirtschaftliche Gleichstellung, so der Verbandsvorsitzende Hanns Richard Hareiner, wird bisher zurückgehaltene Investitionen freisetzen und die Dichte des Tankstellennetzes weiter steigern. Bereits bis zum Ende dieses Jahres soll das Netz auf 2.000 Stationen ausgebaut werden. Allein an den deutschen Autobahnen sollen dann mindestens 50 Tankmöglichkeiten für Autogas bestehen. Hareiner geht davon aus, dass die überwiegend mittelständischen Versorgungsunternehmen der Flüssiggasbranche noch während des laufenden Jahres rund 40 Mio. Euro in den Ausbau des Tankstellennetzes und der Vertriebsstrukturen für Autogas investieren werden.
Die Fortschreibung der steuerlichen Förderung bestätigt ausdrücklich die zahlreichen Autofahrer, Flottenbetreiber und Tankstellenpächter, die schon bisher auf den schadstoffarmen Kraftstoff Autogas setzten. Auch bei den Kfz-Werkstätten, die Autogas-Ausrüstungen vornehmen, wird jetzt mit einem enormen Nachfrageschub gerechnet. Durch die Gleichstellung ist die notwendige Planungssicherheit gegeben, Autos mit hoher wirtschaftlicher Attraktivität umzurüsten. Es wird zudem erwartet, dass die Entscheidung des Bundestags nun auch Konsequenzen für die Modell-Strategie der Automobilindustrie haben wird. Bisher galt Autogas wegen des geringen technischen Aufwands vornehmlich als ideale Lösung für nachträgliche Ausrüstungen im Fahrzeugbestand. Die großen Kfz-Hersteller, die flüssiggasbetriebene Fahrzeuge seit Jahren im europäischen Ausland serienmäßig anbieten, hatten sich auf dem deutschen Markt bislang wegen der Unsicherheit über die künftige Steuergesetzgebung zurückgehalten. Lediglich einige wenige Fahrzeugmarken wie z. B. Subaru und Chevrolet Deutschland hatten bereits auf das große Verbraucherinteresse reagiert und bieten ihre Modelle auch mit Autogas-Antrieb an. Diesem Schritt könnten jetzt kurzfristig auch weitere Hersteller folgen, so dass die mit dem politischen Beschluss intendierte Schadstoffminderung im Verkehrssektor eine sich stetig verbreiternde Basis erhält.